Klage zurückgezogen: Verwaltungsgericht Bremen stellt BIW-Verfahren gegen Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 10. Mai 2015 ein

Nachdem bereits die Stadtverordnetenversammlung im Februar
diesen Jahres den Einspruch der Wählervereinigung „Bürger in Wut“ gegen
die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2015
als unbegründet zurückgewiesen hatte, stellte das Verwaltungsgericht
Bremen mit Beschluss vom 9. November 2016 nun das Klageverfahren ein.
BIW selbst hat die Klage zurückgezogen und trägt nach diesem Beschluss
auch die Kosten des Verfahrens.

Die von der
Wählervereinigung gerügten Wahlfehler wurden sowohl durch die im Rahmen
der Beweisaufnahme durchgeführte Nachzählung der Stimmzettel als auch
durch die Ausführungen des Staatsgerichtshofs Bremen im Rahmen der
Wahlanfechtung der AfD gegen die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
vollends entkräftet. Stadtwahlleiter Claus Polansky äußert sich
zufrieden: „Die eindeutigen Aussagen des Staatsgerichtshofs zur
Rechtmäßigkeit der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft im Wahlbereich
Bremerhaven haben unsere Rechtsposition überzeugend untermauert. Somit
steht das Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung nach
eineinhalb Jahren endlich fest.“

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