Der Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt
Bremen hat sich im Zusammenhang mit der Befassung des Themas im
Bundesrat erneut für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts
ausgesprochen.
Justizsenator Günthner: „Dass heute ein Sexualstraftäter nur dann
bestraft werden kann, wenn er Gewalt anwendet, mit Gefahr für Leib und
Leben droht oder eine schutzlose Lage ausnutzt, ist keinesfalls
ausreichend. Für einen umfassenden Opferschutz müssen die bestehenden
Strafbarkeitslücken geschlossen werden.“ Es gebe zahlreiche
Fallkonstellationen, in welchen den Strafverfolgungsbehörden die Hände
gebunden sind, weil das Gesetz diese Lücken aufweist.
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Martin Günthner |
In einem
Bremer Fall wurde eine Frau in eine Wohnung gelockt und auf dem Balkon
von zwei Männern zu sexuellen Handlungen aufgefordert unter Hinweis
darauf, dass sie anschließend die Wohnung verlassen könne. Der Frau war
klar, dass sie nicht fliehen konnte, da sich noch mehrere andere Männer
im Wohnzimmer aufhielten. Das Gericht sprach die angeklagten Männer
frei. Es habe weder Gewalt vorgelegen noch hätten die Männer mit Gefahr
für Leib oder Leben gedroht. Auch eine schutzlose Lage sei nicht
gegeben- weil die Frau ja vom Balkon aus um Hilfe hätte rufen können.
Genau
hier greift die von dem Bundesjustizministerium ergriffene Initiative
einer Gesetzesänderung: Zukünftig soll auch eine von dem Opfer subjektiv
empfundene schutzlose Lage für eine Strafbarkeit des Täters ausreichen.
In dem beschriebenen Fall wäre ein solches Handeln demnach zukünftig
strafbar.
Weitere Konstellationen, in denen nach bisheriger Gesetzeslage keine Strafbarkeit besteht, sind etwa:
- Das Opfer hat nicht Angst um Leib oder Leben, sondern befürchtet andere Nachteile.
- Zwischen Gewalt bzw. Drohung mit Gewalt und sexueller Handlung besteht kein finaler Zusammenhang.
- Der Täter nutzt ein Überraschungsmoment aus.
Justizsenator Günthner begrüßt daher die Gesetzesinitiative ausdrücklich:
„Die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas ist ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung. Allerdings befürworte ich eine
weitergehende Reform des Sexualstrafrechts. Das entscheidende Kriterium
sollte die sexuelle Selbstbestimmung jedes Menschen sein. Deshalb sollte
jede sexuelle Handlung gegen diese Selbstbestimmung strafbar sein. Dem
Grundsatz „Nein heißt Nein“ muss Geltung verschafft werden. Deshalb
unterstützt Bremen die Bundesratsinitiative Hamburgs.“
Es braucht jedoch nicht nur bessere Gesetze – nötig ist auch eine zügige, effektive und opferorientierte Strafverfolgung.
Justizsenator Günthner hierzu: „Ich freue mich, dass wir das Bremer
Modell in diesen Tagen erfolgreich weiterentwickeln. Bremen hat für die
Bearbeitung von Sexualstraftaten bereits vor über 30 Jahren eine
führende und bundesweit beachtete Rolle eingenommen und als erstes
Bundesland ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet,
in dem besonders spezialisierte Staatsanwältinnen tätig sind; außerdem
wurde ein Fachkommissariat bei der Kriminalpolizei eingeführt.
Zukünftig wollen wir noch konsequenter gegen Sexualstraftaten vorgehen,
welche für die Opfer ja oft stark traumatisierende Folgen haben. Dafür
haben wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen aufgelegt – hierzu gehören
unter anderem die Aufzeichnung polizeilicher Vernehmungen mit
Audiogeräten mit anschließender wortgetreuer Verschriftlichung, der
verstärkte Einsatz richterlicher Videovernehmungen, die intensive
Fortbildung bei Justiz und Polizei, verstärkte Ermittlungsmaßnahmen im
Umfeld der Täter und eine verbesserte Beratung von Opfern.
Ich danke den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei
Justiz und Polizei sowie den Opferverbänden und dem Frauennotruf für
ihre exzellente Arbeit in diesem schwierigen Feld“, so Justizsenator
Günthner.Quelle:Senatspressestelle
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