Bremen hat 2008 eine Bundesratsinitiative für das Recht auf
ein Girokonto gestartet. Eine gesetzliche Regelung ist jetzt – sieben
Jahre später – endlich in Sicht.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat
sich am 3. Dezember 2015 für einen entsprechenden Gesetzentwurf
der Bundesregierung ausgesprochen. „Was lange währt, wird endlich gut“,
freut sich Finanzsenatorin Karoline Linnert. „Der bargeldlose
Zahlungsverkehr ist längst selbstverständlich in unserer Gesellschaft –
ob es um die Miete, das Gehalt, Sozialleistungen oder die
Telefonrechnung geht. Ohne Girokonto wird der Alltag umständlich und
teurer. Eine gesetzliche Verpflichtung der Banken zu dieser
Dienstleistung ist überfällig. Gut, dass die EU jetzt Dampf macht. Bis
zum 18. September 2018 muss eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt
werden. Für viele Menschen bedeutet das eine enorme Erleichterung.“
Die
Finanzsenatorin geht davon aus, dass der Gesetzentwurf den Bundesrat
ohne Probleme passieren wird. „Bedauerlich, dass erst eine EU-Richtlinie
nötig ist, um das Girokonto für jedermann und jederfrau in Deutschland
durchzusetzen. Aber auch hier gilt: Besser spät als nie.“
Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass jede Bank künftig innerhalb von zehn Tagen
einen Antrag auf ein so genanntes Basiskonto bearbeiten muss. Eine
Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Kontokosten müssen sich
an den üblichen Sätzen orientieren und transparent dargestellt werden.
Bei Verstoß gegen das Gesetz droht Banken ein Bußgeld. Fazit der
Finanzsenatorin: „Das Prinzip der Freiwilligkeit hat sich nicht bewährt.
Die Betroffenen brauchen einen Rechtsanspruch, damit sie bei der
Beantragung eines Kontos nicht vom Wohlwollen einzelner Banken abhängig
sind.“,