beschlossen, für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen
zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro
bereitzustellen. Ein wesentlicher Punkt dieses „Zweiten Sofortprogramms“
ist die Aufstockung des bereits bestehenden Landesprogramms zur
Sprachförderung von Flüchtlingen um 2,2 Millionen Euro auf drei
Millionen Euro. Davon entfallen 440.000 Euro auf die Stadt Bremerhaven.
Bisher standen der Seestadt aus dem Programm zu Sprachförderung 160.000
Euro zur Verfügung.
„Damit reagiert der Senat in
angemessener Weise auf die Rückmeldungen aus der Seestadt, aus den
Dezernaten und den Schulen“, sagte Oberbürgermeister Melf Grantz, der an
der Sitzung teilgenommen hat. „Angesichts der steigenden Zahl von
Flüchtlingen kann eine ausreichende Sprachförderung nicht von der Stadt
Bremerhaven allein geleistet werden und ist zudem Landesaufgabe. Für die
jetzt beschlossene finanzielle Unterstützung bin ich deshalb dankbar –
auch im Namen der Flüchtlinge, denn der Erwerb der deutschen Sprache ist
der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Wie sich die weitere
Flüchtlingsproblematik und Finanzierbarkeit in allen Bereichen
entwickelt, bleibt abzuwarten.“
Schuldezernent Michael Frost weist darauf hin, dass es in Bremerhaven
durch den deutlich angestiegenen Zuzug von Familien mit nicht-deutscher
Familiensprache einen enormen Bedarf an zusätzlichen
Sprachanfängerklassen gibt. „Derzeit werden im Sekundar I-Bereich 10
Vorbereitungsklassen zu je 16 Schülerinnen und Schülern an vier
Standorten beschult. Während die Immanuel-Kantschule solche Lerngruppen
schon seit vielen Jahren beschult, sind aufgrund der Zuzüge die
Standorte Gaußschule II, Schule am Ernst-Reuter-Platz und das
Lloyd-Gymnasium neu dazugekommen.“ Die nun zusätzlich bereitgestellten
Mittel in Höhe von 440.000 Euro seien eine wirkungsvolle Hilfe, um den
Bedarf bei der Sprachförderung und vor allem auch deren Qualität vorerst
sicherzustellen.
Bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel in Höhe von 5,2
Millionen Euro zu Entlastung der Kommunen in der Flüchtlingsproblematik
beabsichtigt der Senat, die Gelder entsprechend der tatsächlichen
Zuweisung der Flüchtlinge an die Stadtgemeinden weiterzuleiten.
Demzufolge entfallen nach den bisherigen Berechnungen auf die
Stadtgemeinde Bremerhaven rund eine Million Euro und auf die
Stadtgemeinde Bremen rund 4,2 Millionen Euro.
„Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine nationale
Aufgabe. Ich halte es deshalb ebenso wie der Senat für erforderlich, zu
länderübergreifenden Regelungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen
sowie der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
entsprechend der Quotierung des Königsteiner Schlüssels zu kommen“,
erklärte OB Grantz. Angesichts des weiter wachsenden Zustroms von
Flüchtlingen sei zudem eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für die
Betreuung und die Integration von Flüchtlingen zwingend notwendig.