Bei einer Kontrolle auf einem unter der Flagge Panamas fahrenden
Massengutfrachters durch Beamte der Wasserschutzpolizei Bremerhaven
wurde festgestellt, dass es bei der Entsorgung bzw. der Lagerung von
flüssigen Abfällen zu mehreren Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Die erforderlichen Eintragungen im Öltagebuch waren ebenfalls nicht
korrekt.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bremerhaven und dem BSH
(Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg) wurden
gegen den leitenden Ingenieur sowohl ein Straf- wie auch ein
Ordnungswridigkeitenverfahren eingeleitet und Sicherheitsleistungen
von insgesamt 6055,- Euro festgelegt.