Bremerhaven erhalten eine Sonderzahlung. Das hat der Magistrat in seiner
heutigen Sitzung mehrheitlich beschlossen und reagiert damit auf die
bisher nicht erfolgte Tariferhöhung wegen gescheiterter Verhandlungen
zwischen dem Deutschen Bühnenverein und der Orchestergewerkschaft (DOV).
Die DOV hat wegen Unstimmigkeiten im Tarifvertrag Klage gegen den
Bühnenverein erhoben. Das Verfahren befindet sich zur Zeit in der
Revision vor dem Bundesarbeitsgericht.
„Da
sich nicht genau sagen lässt, wann es dazu eine Entscheidung des
Gerichts geben wird, ist der Beschluss der Einmalzahlung an die
Mitglieder des Orchesters ein angemessener Weg, um den Betriebsfrieden
innerhalb des Orchesters zu wahren“, betonte Kulturstadtrat Michael
Frost. Der Vorstand des Orchesters hatte sich im Vorfeld des Beschlusses
auch an Oberbürgermeister Grantz gewandt, der den Vorgriff auf die
Tariferhöhung nun im Einvernehmen mit Stadtrat Frost auf den Weg
brachte. Die Summe von 1000 Euro brutto erhalten die vollbeschäftigten
Orchestermitglieder und damit rund 90 Prozent der Betroffenen. Die
übrigen Musikerinnen und Musiker bekommen unter Berücksichtigung von
Tarifstufen, Arbeitszeit und anderem einzelfallbezogene Zahlungen. Das
städtische Orchester hat 55 Mitglieder.
„Die Höhe sowohl der festgelegten Einmalzahlung als auch der
einzelfallbezogenen Zahlungen orientiert sich einerseits an einer
Untergrenze der anzunehmenden Tarifsteigerung. Auf der anderen Seite
sollen durch die festgelegte Höhe eventuelle Rückforderungen nach einer
endgültigen Tarifeinigung im Lauf des Jahres 2013 weitestgehend
ausgeschlossen werden“, erläuterte Frost. Vor dem Hintergrund der
ausstehenden Tarifeinigung erfolge die beschlossene Einmalzahlung unter
dem Vorbehalt der Rückzahlung und solle möglichst zum 1. März 2013
umgesetzt werden.
Der Tarifausschuss des Deutschen Bühnenvereins hat am 14. Mai
vergangenen Jahres beschlossen, dass die Orchesterträger
Vergütungserhöhungen für Musiker durchführen dürfen und gleichzeitig
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für diese Leistungen keine
rechtliche Zahlungsverpflichtung besteht.
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