
Die norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich darauf verständigt, ab dem 15. September 2020 die corona-bedingten Einschränkungen im Bereich der Prostitution im Rahmen eines Stufenkonzepts zu lockern.
Solche Lockerungen sind rechtlich geboten und verfolgen zudem das Ziel, Illegalität im Prostitutionsgewerbe zu verhindern und somit vermeidbare Infektionsrisiken zu reduzieren. Die norddeutschen Bundesländern gehen hier gemeinschaftlich vor, damit es zu keinen Asymmetrien an ihren Landesgrenzen kommt.