Außer-Haus-Verkauf und Auslieferung von Speisen bleiben weiterhin zulässig

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Das Bürger- und Ordnungsamt als zuständige Behörde hat am heutigen Samstag ihre Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 veröffentlicht und gleich umsetzen lassen.

Für viele Friseure, Restaurantbesitzer und andere Dienstleister kam dies ziemlich überraschend. Bei vielen stand urplötzlich die Polizei im Geschäft und forderte sie auf unverzüglich zu schließen. In  Bremen hatte der Senat schon einen Tag früher eine solche Maßnahme angekündigt.

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Gaststättenbetriebe aller Art bleiben ab 21.03.2020 für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Hierzu zählen neben den Restaurants beispielsweise auch Cafés und Eisdielen. Der Außer-Haus-Verkauf und die Auslieferung von Speisen bleiben weiterhin zulässig.
Die Friseursalons in Bremerhaven sind ab heute ebenfalls geschlossen aber auch anderen Dienstleister wie z.b. Tattoo-und Nagelstudios, die keinen Abstand von 1,5m zum Kunden gewährleisten können, ist der Betrieb untersagt
Die Allgemeinverfügung befindet sich hier . Diese gilt bis zum vorerst bis zum 19.04.20.

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