In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 25. Mai, gegen 02.45
Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Polizei ein Fahrzeug auf. Bei
der Überprüfung des Kennzeichens stellte sich heraus, dass das Fahrzeug
zur Fahndung ausgeschrieben war, da seit März dieses Jahres kein
Haftpflichtversicherungsschutz bestand.
Die Polizeibeamten stoppten den Pkw und machten den 39-jährigen
Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam. Ihn erwartet eine Strafanzeige
nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Kennzeichen, der
Fahrzeugschein und die Pkw-Schlüssel wurden sichergestellt.
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