Polizei will Kontrollen durchführen besonders bei Radfahrern

Was haltet Ihr davon?Schikane oder Sinnvoll?Braucht Bremerhaven wieder Geld?
Hier die Ankündigung der Kontrollen.

Aktionsmonat September: Mangelnder Abstand und Sicherheit von Radfahrern

Die
Bremerhavener Polizei hat es sich zum  Ziel gesetzt, die Zahl der
Verkehrsunfälle deutlich zu senken. Es sollen Leben gerettet, die
Gesundheit geschützt und Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft
abgewendet werden. Im Jahr 2011 gab es 4207 Verkehrsunfälle mit 645
Verletzten. Zwei Menschen verloren ihr Leben. Mit  Aktionsmonaten sollen
die Zahl der Unfälle zum Einen wieder unter 4000 gedrückt und zum
Anderen insbesondere die körperlichen Unfallfolgen minimiert werden: Im
September möchte die Polizei den Blick für vermeidbare Verkehrsunfälle
und deren Folgen schärfen.
Unzureichender Abstand als Unfallursache
Im Jahr 2011 gab es in Bremerhaven 665
Verkehrsunfälle, die in Verbindung mit unzureichendem Abstand und nicht
angepasster Geschwindigkeit standen. Dabei wurden 41 Menschen verletzt.
Bei fast jedem Auffahrunfall ist zu geringer Abstand
zu dem vorausfahrenden Fahrzeug die Hauptunfallursache! Bei vielen
Verkehrsunfällen ist fehlender oder nicht ausreichender seitlicher
Sicherheitsabstand ursächlich, ob nun zwischen Pkw – Führern und
Radfahrern, zwischen Radfahrern oder zwischen Radfahrer und Fußgänger!
Der erforderliche Sicherheitsabstand muss in der
Regel so groß sein, dass auch dann hinter einem Fahrzeug gehalten werden
kann, wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich gebremst wird. Der
einzuhaltende Sicherheitsabstand richtet sich nach der gefahrenen
Geschwindigkeit, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und
Witterungsverhältnissen und natürlich auch den persönlichen Fähigkeiten,
der eigenen Aufmerksamkeit und den Eigenschaften des Fahrzeugs. Die
Rechtsprechung geht derzeit davon aus, dass man mindestens einen „halben
Tachowert“ Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug haben muss. Im
Stadtverkehr kann ggf. auch ein kleinerer Abstand (Faustformel: drei
Fahrzeuglängen bzw. 15 Meter Abstand) zum Vordermann gewählt werden,
wenn die vor einem liegende Fahrbahn einsehbar, hindernisfrei und man
bremsbereit ist. Und wie ist die tatsächliche Situation? Viele
Verkehrsteilnehmer fahren zu dicht auf! Dabei muss man immer damit
rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst, weil er selbst auf
etwas reagiert. Gut, wenn man dann einen ausreichenden
Sicherheitsabstand einhält!
Zu anderen Verkehrsteilnehmern, die sich in der
gleichen Richtung fortbewegen, muss beim Überholen ein ausreichender
Seitenabstand eingehalten werden. Der Mindestabstand zum überholten
Radfahrer muss 1,5 – 2 m betragen, besonders dann, wenn der Radfahrer
unsicher wirkt, wenn die Straßen- oder Wetterverhältnisse schlecht sind,
und erst recht dann, wenn das überholende Fahrzeug erheblich schneller
als der Radfahrer ist. Im Zweifel darf nicht überholt werden! Zu einem
am Fahrbahnrand gehenden Fußgänger muss mindestens 1 Meter Seitenabstand
gehalten werden.  Damit ein Radfahrer auch nicht mit einer sich
öffnenden Autotür kollidiert, ist ein deutlicher Abstand zu parkenden
Fahrzeugen einzuhalten.
Sicherheit für Radfahrer
Das Fahrrad ist in! Das Fahrrad wird immer mehr
genutzt, sei es auf dem Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder bei der
Freizeitgestaltung. Die Folge ist, dass sehr viele Radfahrer unterwegs
sind. Die Bremerhavener Polizei wird in diesem Monat auch im Interesse
der Radfahrer verstärkt die Ausrüstung der Fahrräder überprüfen.
Lebenswichtige Teile am Fahrrad sind: Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren
und eine Klingel. Mit dem neuen Schuljahr werden auch wieder verstärkt
Jugendliche mit dem Rad zur Schule fahren. Aus diesem Grund wird die
Polizei insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen und im Bereich von
Schulen das Gespräch mit den Jugendlichen suchen.
Sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden
Radfahrer, die rotlichtzeigende Ampeln missachten. Hier werden die
Polizeibeamten konsequent durchgreifen und die Verstöße mit Bußgeld
ahnden. Das Missachten wird mit mindestens 45 Euro und einem Punkt
geahndet. Sollte das Fehlverhalten zu einem Verkehrsunfall führen, kann
das Bußgeld bis zu 180 Euro betragen.
Dunkle Kleidung kann die Erkennbarkeit der Radfahrer
auch stark  beeinträchtigen. Unter der Devise „Sicherheit durch
Sichtbarkeit“ wird die Verkehrswacht Bremerhaven e.V. zusammen mit der
Polizei zu diesem Thema bei Kontrollen informieren und reflektierende
Lebensretter an Radfahrer verteilen.
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