Gericht weist Beschwerde zurück: Martin Günthner kann Oberbürgermeister werden
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat am Montag, 21. September 2026, eine Beschwerde gegen die Besetzung des Bremerhavener Oberbürgermeisteramts zurückgewiesen. Damit ist ein weiterer rechtlicher Einwand gegen die Ernennung von Martin Günthner gescheitert.
Ein Mitbewerber war bei der Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. Mai 2026 nicht zum Zuge gekommen. Er wollte gerichtlich erreichen, dass die Stelle vorerst unbesetzt bleibt. Das Verwaltungsgericht Bremen lehnte seinen Eilantrag am 23. Juli ab. Auch das Oberverwaltungsgericht sah nun keinen ausreichenden Grund, die Stelle vorläufig freizuhalten.
„Die heutige Entscheidung bringt die notwendige Klarheit, dass ich das Amt, für das ich gewählt wurde, antreten kann. Ich freue mich darauf, nach meiner Ernennung in der Stadt wirken zu können“, erklärte Günthner nach der Entscheidung.
Laut dem mitgeteilten Zeitplan sollte der Magistrat Günthner am Mittwoch, 23. September, ernennen. Der Amtsantritt war für Donnerstag, 1. Oktober 2026, vorgesehen.
