Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erließ die Militärregierung für Deutschland Richtlinien für die deutsche Polizei, mit der alle Befehlsgewalt der SS-Führung über die Polizei sowie die Geheime Staatspolizei sowie diese Einrichtungen abgeschafft wurden. Die Polizei sollte dezentralisiert und den Leitern der Zivilverwaltungen, in den Städten den Ober- und Bürgermeistern, unterstellt werden.
Die amerikanische Militärregierung setzte am 11. Mai 1945 den 1937 pensionierten Bremer Polizeioffizier Helmut Yström in Wesermünde als Chief of Police ein. Auf Deutsch nannte er sich Polizeipräsident, da er gleichzeitig auch in Bremen diese Funktion bekleidete. Er wurde angewiesen, alle Mitglieder der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes sowie alle Offiziere der kasernierten Polizei und der Technischen Nothilfe zu verhaften. Alle Polizei- und Hilfspolizeikräfte waren zu entwaffnen. Anders als in den Richtlinien für die deutsche Polizei vorgesehen wurde dem Polizeipräsidenten befohlen, Befehle ausschließlich von dem Sicherheitsoffizier der lokalen amerikanischen Militärregierung entgegenzunehmen und diesem zu berichten.
Erst zwei Wochen später, nämlich am 24. Mai 1945, ernannte die Militärregierung Dr. Hellmuth Koch zum kommissarischen Oberbürgermeister und übertrug ihm am 9. Juni 1945 die Leitung der Polizei in Wesermünde, wie dies in den allgemeinen „Richtlinien für die Polizei“ vorgesehen war. Am 21. Juni 1945 legte er die offizielle Bezeichnung für die Leitung der Ortspolizeibehörde fest: „Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde – Der Polizeidirektor“. Der Oberbürgermeister und sein Polizeidirektor blieben aber dem Sicherheitsoffizier der Militärregierung unterstellt. Diese Kontrolle wurde schon Anfang 1948 erheblich gelockert und entfiel 1952 gänzlich, als es für Bremerhaven keinen „US Resident Officer“ mehr gab.
Bis heute ist nach § 128 Abs. 2 Nr. 2 BremPolG der Oberbürgermeister als Vertreter des Magistrats die Ortspolizeibehörde für die Stadt Bremerhaven; faktisch liegt die Leitung beim Direktor der Ortspolizeibehörde.
Aufgaben
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat als Exekutivorgan der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen des Polizeirechts den Auftrag der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Der Begriff der öffentlichen Ordnung wurde aus dem Bremischen Polizeigesetz gestrichen. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit der Judikative und anderen Behörden, beispielsweise Bundespolizei und Zoll, für die Verbrechensprävention um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen
Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Bremen. Gemäß § 136 Abs. 1 BremPolG ist die Ortspolizeibehörde für den Polizeivollzugsdienst in der Stadt Bremerhaven und gemäß § 136 Abs. 3 BremPolG auch für die kriminalpolizeilichen Aufgaben zuständig.
Die Aufgabe der Strafverfolgung ergibt sich aus § 163 Strafprozessordnung (StPO).
Gliederung
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wird durch den Direktor der Ortspolizeibehörde Volker Ortgies geleitet. Ihm unterstehen der Polizeiführungsstab (Amt 90), die von Leitendem Polizeidirektor Jörn Müller geführte Schutzpolizei (Amt 93) und die von Leitenden Kriminaldirektor Jörg Seedorf geleitete Kriminalpolizei (Amt 94). Die Schutzpolizei gliedert sich in die Abteilung Nord mit den Revieren Lehe und Leherheide sowie in die Abteilung Süd mit dem Revier Geestemünde und der Polizeidienststelle Mitte. Die Ortspolizeibehörde verfügt über ein eigenes Kriminalmuseum. Bestimmte zentrale kriminalpolizeiliche Aufgaben werden durch zentrale Dienststellen der Polizei Bremen wahrgenommen. Insgesamt arbeiten 515 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ortspolizeibehörde (Stand 11/2015).
Während früher die Verwaltungspolizei als Amt 91 zur Ortspolizeibehörde als Bereich 9 gehörte, wurde sie 2006 als selbständiges Amt, nämlich das Bürger- und Ordnungsamt ausgegliedert und organisatorisch dem Bereich 3 (Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung) zugeordnet, wobei jedoch die alte Bezeichnung Amt 91 beibehalten wurde.
Die Polizei Bremen nimmt in Bremerhaven mit der Abteilung E 2 (Wasserschutzpolizei) die Aufgaben der Wasserschutzpolizei wahr