Polizei untersagt Weiterfahrt in zwei Fällen

Polizei, pkw
Bild von Gundula Vogel auf Pixabay

Am Samstag, den 22.03.2025, kontrollierten Kräfte des Polizeikommissariats Geestland um 07:10 Uhr zwei Fahrzeuge, die kurz hinter dem Beschleunigungsstreifen der Anschlussstelle Bremerhaven-Zentrum, in Fahrtrichtung Walsrode auf dem Standstreifen standen. Es stellte sich heraus, dass der Pkw der Marke VW dem liegengebliebenen Transporter Pannenhilfe geleistet hatte. Bei der Kontrolle der Fahrzeugführer beider Fahrzeuge zeigte sich jedoch, dass für den Pkw keine gültige Haftpflichtversicherung mehr bestand. Dem 44-jährigen Fahrzeugführer aus Hamburg wurde daher die Weiterfahrt untersagt. Die Kennzeichen wurden entsiegelt und der Pkw musste von der Fahrbahn entfernt werden. Den Hamburger erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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Um 11:30 Uhr kontrollierte die Polizei ein Pkw-Anhänger-Gespann, welches zuvor die Autobahn 27 in Fahrtrichtung Walsrode zwischen den Anschlussstellen Debstedt und Bremerhaven-Überseehäfen befahren hatte. Hier konnte der 42-jährige Geestländer nicht die für dieses Gespann erforderliche Führerscheinklasse BE vorweisen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagt. Gegen den Geestländer wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet.

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