
Elfjähriger mit gestohlenem E-Scooter in Bremerhaven aufgegriffen
In Bremerhaven wurde ein elfjähriger Junge von der Polizei gestoppt, als er mit einem gestohlenen E-Scooter durch den Stadtteil Lehe fuhr. Die Beamten bemerkten den Jungen während einer Streifenfahrt am Donnerstagnachmittag. Er fuhr auf dem Gehweg der Wülbernstraße mit einem E-Scooter, der auffällig mit einem Versicherungskennzeichen markiert war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass sowohl der Scooter als auch das Kennzeichen zuvor entwendet worden waren. Die Polizei brachte den Jungen nach der Feststellung zu seinen Eltern nach Hause. Der Vater konnte keine schlüssigen Informationen zur Herkunft des Fahrzeugs liefern. Der Scooter wurde von den Beamten sichergestellt, und es wird nun wegen schweren Diebstahls und Diebstahls ermittelt.
Information der Polizei Bremerhaven zum Betrieb von E¬-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr
Im öffentlichen Straßenverkehr darf der Scooter nur mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis und mit einer gültigen Versicherungsplakette (Aufkleber), die hinten am Fahrzeug angebracht wird, gefahren werden. Um mit den kleinen Fahrzeugen sicher und ordnungsgemäß ans Ziel zu gelangen, gilt es, einige Dinge zu beachten:
Grundsätzliches
Es gilt wie bei allen Fahrzeugen: Machen Sie sich mit ihrem Elektroroller und dessen Funktionen vertraut, bevor Sie ihn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Ein sicheres Handling kann Unfälle vermeiden. Und natürlich braucht das Gefährt Bremse, Klingel und Licht.
Keine Helmpflicht – aber Empfehlung!
Eine Pflicht zum Helmtragen auf dem E-Scooter besteht zwar nicht, doch selbst bei geringer Geschwindigkeit kann ein Sturz ohne Helm schwerste Kopfverletzungen zur Folge haben. Deshalb rät die Polizei Bremerhaven ausdrücklich: Tragen Sie einen Helm! Wer darf ein Elektrokleinstfahrzeug nutzen? Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
Don’t drink and drive!
Es gelten bei E-Scootern dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet: Ab 0,5 Promille begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg und ein Fahrverbot. Wer mit 1,1 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht grundsätzlich eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden kommt. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinien fahren, abruptem Bremsen und Beschleunigen, verursachtem Unfall oder Ähnlichem begehen Sie ebenfalls eine Straftat. Es drohen Punkte, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und unter Umständen die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU). Für unter 21-Jährige und Fahranfänger in der Probezeit gilt 0,0 Promille. Die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist tabu.
Verhalten im Straßenverkehr
E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern nicht vorhanden, wird auf der Straße gefahren. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Es ist ebenfalls verboten, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren. Beim Abbiegen sind, wie beim Fahrradfahren, Handzeichen zu geben oder ggf. vorhandene Blinker zu nutzen. Mehrere Scooter rollen hintereinander und nicht nebeneinander. Und natürlich heißt es auch hier: Bei der Fahrt Finger weg vom Handy! Am Ziel angekommen müssen Fahrerinnen und Fahrer beim Abstellen darauf achten, dass der geparkte Roller niemanden behindert.
Tuning ist tabu
E-Scooter für den öffentlichen Straßenverkehr sind an den folgenden Eigenschaften zu erkennen:
- elektrischer Antrieb - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h - maximales Fahrzeuggewicht von 55 kg (Leergewicht) - maximale Fahrzeugmaße 70 cm (Breite) x 140 cm (Höhe) x 200 cm (Länge)
Wer sein Elektrokleinstfahrzeug technisch so verändert, dass es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen. U.a. erlischt die Betriebserlaubnis des Geräts.
Die Polizei Bremerhaven wünscht gute und sichere Fahrt.