Verstoß gegen Ballastwasser-Vorschriften: Sicherheitsleistungen zu Kapitän und Offizier eingezogen

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Verstoß gegen Ballastwasser-Vorschriften: Sicherheitsleistungen von Kapitän und Offizier eingezogen

In Bremerhaven wurde vergangene Woche bei einer routinemäßigen Kontrolle eines unter maltesischer Flagge fahrenden Containerschiffes ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften des Ballastwasserübereinkommens festgestellt. Zusätzlich ahndete die Wasserschutzpolizei Bremen am Samstag einen Umweltverstoß im Sportboothafen Bremerhaven.

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Am 10. Juli 2024 erfolgte die Überprüfung des Schiffes an der Stromkaje. Den Eintragungen im Ballastwasser-Tagebuch zufolge hatte das Schiff Ende Juni etwa 900 Tonnen unbehandeltes Ballastwasser in die Ostsee eingeleitet. Dieser Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2024 im deutschen Hoheitsgebiet nördlich der Insel Rügen. Infolge dieses Verstoßes ordnete das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 52.000 Euro gegen den verantwortlichen Kapitän und den Ersten Nautischen Offizier des Schiffes an, die am vergangenen Freitag eingezogen wurden. Das Ballastwasserübereinkommen zielt darauf ab, die Verbreitung invasiver Arten, Viren und Bakterien durch unbehandeltes Ballastwasser zu verhindern, das aus verschiedenen Meeresgebieten stammt. Die Einleitung unbehandelten Ballastwassers stellt eine ernsthafte ökologische Bedrohung dar und widerspricht internationalen Umweltschutzbestimmungen.

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Am Samstagmittag registrierten Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei Bremen an der Örtlichkeit Am Neuen Hafen eine Gewässerverunreinigung in Form eines Ölfilms. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und die Verschmutzung aufzunehmen, errichtete das Technische Hilfswerk eine Ölsperre. Zeugenaussagen zufolge soll der Führer eines Motorboots die Flüssigkeit ins Gewässer geschüttet haben. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den 76-Jährigen wegen Gewässerverunreinigung dauern an.

 

 

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