Änderung des Cannabisgesetzes auf Wunsch der Länder
Die Bundesregierung hat auf Wunsch der Länder eine Anpassung des Cannabisgesetzes vorgelegt. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen:
- Genauere Überprüfung des Cannabisgesetzes
- Die im ursprünglichen Gesetz vorgesehene Überprüfung wird ausgeweitet.
- Erste Ergebnisse, besonders bezüglich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, sollen 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen.
- Flexiblere Kontrolle von Anbauvereinigungen
- Die Länder erhalten mehr Freiheiten bei der Überwachung und Kontrolle von Anbauvereinigungen.
- Die Häufigkeit der Kontrollen kann je nach Risiko angepasst werden.
- Entscheidungsfreiheit bei großen Anbauflächen
- Die Länder können selbstständig entscheiden, wie sie mit großen Anbauflächen umgehen.
- Weiterbildung für Suchtpräventionsfachkräfte
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelt ein Schulungsprogramm für Fachkräfte in der Suchtprävention.
- Klare Abgrenzung von Anbauflächen
- Es wird festgelegt, dass Anbauvereinigungen keine Erlaubnis erhalten, wenn ihre Anbauflächen innerhalb des Grundstücks anderer Anbauvereinigungen liegen.
- Dies dient der sicheren Abgrenzung und der Vermeidung kommerzieller Anbaumodelle.
- Überprüfung von Besitz- und Weitergabemengen
- Auf Wunsch der Länder wird auch untersucht, wie sich die festgelegten Mengen für Besitz und Weitergabe in Anbauvereinigungen auswirken.
Die Vorlage des Änderungsgesetzes wird noch in dieser Woche im Plenum beraten. Bleiben Sie dran für weitere Updates und Diskussionen!