Mit rund 100 km/h durch die Stadt: Illegales Straßenrennen führt zu Fahrzeugbeschlagnahmungen
In einer nächtlichen Aktion in Bremerhaven zog die Polizei zwei Raser aus dem Verkehr, nachdem diese in einem mutmaßlichen illegalen Straßenrennen durch die Stadt jagten. Die dramatischen Szenen ereigneten sich in der Nacht von Freitag auf Samstag, als zwei hochmotorisierte Autos – ein BMW und ein Mercedes – mit Geschwindigkeiten von nahezu 100 km/h eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferten. Die rasante Fahrt führte von Geestemünde nach Mitte und endete erst, als die Polizei die Fahrzeuge an einer Ampel stoppen konnte.
Die beteiligten Fahrer, ein 26-jähriger Mann am Steuer des BMWs und eine 20-jährige Frau, die den Mercedes fuhr, mussten nicht nur ihre Autos, sondern auch ihre Führerscheine abgeben. Gegen sie wurden Strafanzeigen wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen erstattet; der BMW-Fahrer erhielt zudem eine Anzeige wegen Überfahrens einer roten Ampel.
Dieser Vorfall dient als ernste Warnung vor den Gefahren und den rechtlichen Konsequenzen illegaler Straßenrennen. Die Polizei appelliert an alle Fahrzeugführer, ihre Leidenschaft für Geschwindigkeit ausschließlich auf dafür vorgesehenen Rennstrecken auszuleben, um sich selbst und andere nicht in Gefahr zu bringen.
Wer im Straßenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt, als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Weitere mögliche Konsequenzen: Drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, möglicher Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Kommt es durch ein Rennen zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, bei einem Personenschaden sogar von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Im Übrigen braucht es für Rennen nicht immer mehrere Fahrzeuge. Der Gesetzgeber erkennt es bisweilen auch als Rennen an, wenn ein einzelnes Auto durch die Stadt rast.