Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag für eine Teil-Legalisierung von Cannabis gestimmt. Hier sind die Kernpunkte des geplanten Gesetzes zusammengefasst:
- Teil-Legalisierung: Der Anbau und Konsum von Cannabis wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Vollständig legal wird es jedoch nicht sein.
- Privater Besitz: Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm Cannabis oder drei Pflanzen für den Eigenbedarf zu Hause haben. Verkauf bleibt illegal.
- Öffentlicher Raum: Bis zu 25 Gramm dürfen mitgeführt werden. Konsum ist eingeschränkt und in der Nähe von Schulen oder Kitas verboten.
- Cannabis-Clubs: Ab Juli 2024 können Erwachsene in speziellen Clubs Cannabis anbauen und beziehen, mit Mengen- und THC-Grenzen.
- Fahrerlaubnis: Die Regeln für Autofahrer sollen gelockert werden, mit einem Grenzwert ähnlich wie bei Alkohol. Details stehen noch aus.
- Straftaten und Amnestie: Frühere Vergehen könnten unter bestimmten Bedingungen gelöscht werden, wenn sie unter die neuen Regelungen fallen.
- Kritik und Sorgen: Bedenken gibt es bezüglich Jugendschutz, Verkehrssicherheit und der Unterscheidung zwischen legal und illegal angebautem Cannabis.
- Nächste Schritte: Das Gesetz geht zum Bundesrat. Es ist für den 1. April geplant, Clubs folgen im Juli 2024. Es wird geprüft, ob das Gesetz wie gewünscht funktioniert.
Das Gesetz soll den Umgang mit Cannabis regulieren, den Schwarzmarkt bekämpfen und den Jugendschutz verbessern. Einige Details sind noch zu klären, insbesondere bezüglich der Autofahrer und regionaler Projekte.
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