Warnung vor Betrugsmasche: Vorsicht bei Stromanbieter-Vertretern an der Haustür!

Warnung vor Betrugsmasche: Vorsicht bei Stromanbieter-Vertretern an der Haustür!

Die Polizei warnt vor einer weit verbreiteten Betrugsmasche, die nun auch in Bremerhaven aufgetreten ist. Dabei handelt es sich um betrügerische Machenschaften von angeblichen Stromanbieter-Vertretern, die ahnungslose Kunden dazu bringen wollen, ihre bestehenden Verträge zu kündigen und stattdessen neue Verträge bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

Die Betrüger geben sich an der Haustür als Mitarbeiter eines regionalen Stromversorgers aus und initiieren Gespräche, in denen sie unter verschiedenen Vorwänden die Vertrags- und Bankdaten der Kunden abfragen. In einigen Fällen wurde sogar nach Zählernummern gefragt. Die Täter lassen das geführte Gespräch als „Bestätigung einer Kundenberatung“ schriftlich festhalten, wobei die Unterschrift auf einem mobilen Gerät erfolgt, um später eine Vervielfältigung zu ermöglichen.

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Ohne das Wissen der Geschädigten veranlassen die Betrüger dann die Kündigung der bestehenden Verträge beim örtlichen Versorger und schließen heimlich Verträge mit einem anderen Anbieter, oft aus Westdeutschland, ab. Die Opfer bemerken den unautorisierten Wechsel häufig erst, wenn plötzlich Abbuchungen eines unbekannten Energieversorgers aus dem Ruhrgebiet erfolgen oder Mahnungen für nicht gezahlte Beiträge eintreffen.

Die Polizei gibt folgende Ratschläge:

  • Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.
  • Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben.
  • Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, wenn Sie einen Vertrag abschließen, da dies ein verbindliches Rechtsgeschäft ist.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften, um Ihr Widerrufsrecht geltend machen zu können.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift an, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Im Falle eines Rücktritts senden Sie einen schriftlichen Widerruf (per Einschreiben mit Rückschein!) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer.
  • Bezüglich Stromanbietern: Geben Sie niemals Ihre Zählernummer preis, wenn Sie nicht wirklich wechseln wollen. Energieanbieter benötigen diese Informationen nicht zur Angebotserstellung. Geben Sie auch Ihre Kontoverbindung nicht preis.
  • Bringen Sie Betrugsversuche zur Anzeige.

Weitere Informationen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

Die Verbraucherzentralen haben zu dieser Betrugsmasche ebenfalls Informationen zusammengetragen, die Sie hier und hier abrufen können.

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