Am vergangenen Donnerstag führten Strafverfolgungsbehörden in mehreren Ländern den dritten europäischen Aktionstag gegen Hasskriminalität durch. Die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Bremen hatte 13 Durchsuchungsbeschlüsse vorliegen.
80 Einsatzkräfte der Polizei Bremen durchsuchten ab 6 Uhr morgens Objekte in der Stadt Bremen und Bremerhaven. Den neun Männern und vier Frauen im Alter zwischen 18 und 74 Jahren wird vorgeworfen, rassistische, beleidigende, antisemitische oder volksverhetzende Inhalte geäußert zu haben. Aufgrund von Informationen über den legalen Besitz scharfer Schusswaffen und einer als Reichsbürgerin bekannten gewaltbereiten Person wurden in zwei Fällen Spezialkräfte eingesetzt.
Während der Durchsuchungen wurde vielfältiges Beweismaterial sichergestellt, hauptsächlich elektronische Geräte wie Mobiltelefone und Laptops. Zudem wurden an zwei Orten insgesamt 54 Waffen, darunter Schreckschuss-, Lang- und Kurzwaffen, von den Einsatzkräften sicher in Gewahrsam genommen. Die zuständige Behörde prüft nun den Entzug der Waffenerlaubnis. Des Weiteren wurden zwei Haftbefehle vollstreckt. Die laufenden Ermittlungen werden fortgesetzt.
Hass und Hetze, sei es im Internet oder an anderen Orten, werden konsequent verfolgt und nicht toleriert. Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz stellen Straftaten dar, die mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können.
Damit macht die deutsche Polizei deutlich: Ob über die Kommentarfunktion öffentlich zugänglich oder über Messengerdienste gepostet – Bedrohungen, Beleidigungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen sind auch im Netz strafbar.
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