Verkehrsunfall auf rutschigem Kopfsteinpflaster in Bremerhaven

Verkehrsunfall auf rutschigem Kopfsteinpflaster in Bremerhaven

Am gestrigen Dienstagabend, dem 31. Oktober, ereignete sich im Bremerhavener Stadtteil Lehe ein Verkehrsunfall, als ein 44-jähriger Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug auf nassem und mit Laub bedecktem Kopfsteinpflaster verlor.

Kurz vor 18 Uhr lenkte der Bremerhavener seinen BMW von der Hafenstraße in die Goethestraße. In den rutschigen Straßenverhältnissen geriet sein Fahrzeug ins Schleudern und kollidierte mit zwei am Fahrbahnrand geparkten Autos. Der Unfallfahrer erlitt dabei leichte Verletzungen am Arm, und eines der betroffenen Fahrzeuge war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Solche beinahezusammenstöße oder Unfälle sind in dieser Jahreszeit keine Seltenheit, da die Straßen vermehrt mit Laub bedeckt sind. Dazu kommen häufig Nebel und Regen, die die Situation noch herausfordernder machen. Dies führt zu teils spiegelglatten Fahrbahnen, auf denen die Bodenhaftung in Kurvenbereichen abnimmt und der Bremsweg länger wird. Die Bodenverhältnisse können sich oft unerwartet ändern, was die Fahrerinnen und Fahrer vor besondere Herausforderungen stellt.

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Daher appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer, in dieser Zeit besonders vorsichtig zu fahren und die Geschwindigkeit den Witterungs- und Straßenverhältnissen anzupassen. Wenn Sie immer noch mit Sommerreifen unterwegs sind, ist es höchste Zeit für den Wechsel. Bereits ab Temperaturen von 7°C verliert die Gummimischung von Sommerreifen an Haftung, was die Fahrsicherheit beeinträchtigt. Die Straßenverkehrsordnung schreibt die Verwendung von wintertauglichen Reifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vor. Einen festen Zeitraum gibt es zwar nicht, jedoch wird oft die Zeitspanne von Oktober bis Ostern als Richtlinie genannt. Erlaubt sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke). Allwetter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung) können im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende September 2024 verwendet werden.

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