Brennende Parkbank nach Böllerwurf – Polizei ermittelt

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„Brennende Parkbank nach Böllerwurf – Polizei ermittelt“

Die Ereignisse im Bremerhavener Bürgerpark am gestrigen Dienstagabend, 31. Oktober, nahmen eine gefährliche Wendung, als eine Gruppe junger Leute am Eingang zum Bürgerpark mit Feuerwerk hantierte. Was zunächst nach harmlosem Spaß aussah, entwickelte sich rasch zu einem gefährlichen Vorfall.

Gegen 18 Uhr alarmierten besorgte Anwohner die Polizei, nachdem sie beobachtet hatten, wie mehrere Personen mit Feuerwerkskörpern an der Bismarckstraße jonglierten. Als die Polizeistreife den Einsatzort erreichte, wurden sie von einer lauten Explosion und einem grellen Feuerschein begrüßt. Offenbar hatte jemand aus der etwa zehnköpfigen Gruppe gerade einen Böller gezündet. Doch als die Anwesenden die Polizisten bemerkten, ergriffen sie die Flucht in unterschiedliche Richtungen. Den Beamten gelang es, einen der Flüchtenden zu stoppen, doch er versuchte vergeblich, sich aus deren Griffen zu befreien und verletzte dabei einen Polizisten leicht.

Gleichzeitig fingen durch die Explosion eine nahegelegene Parkbank und ein Mülleimer Feuer, was dazu führte, dass die Bremerhavener Feuerwehr hinzugezogen werden musste, um die Brände zu löschen.

Der 14-jährige Jugendliche, der festgenommen wurde, wurde vorübergehend auf das Polizeirevier gebracht und schließlich seinen Eltern übergeben. Die Fahndung nach den übrigen Flüchtigen verlief ergebnislos, obwohl die Beamten am Tatort verschiedene Gegenstände sicherstellten, darunter einen Rucksack mit weiteren Feuerwerkskörpern.

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Die Polizei hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen und warnt eindringlich vor den Gefahren des unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik, sowohl für die eigene Sicherheit als auch für die Gesundheit anderer. Zudem besteht eine hohe Brandgefahr. Es sei daran erinnert, dass der Erwerb von nicht zugelassener Pyrotechnik bereits strafbar ist.

Im Land Bremen darf zugelassenes Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 nur zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 1 Uhr, gezündet werden. Verstöße gegen diese Regelung werden ebenfalls geahndet. Es ist wichtig, diese Vorschriften zu respektieren, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gemeinschaft zu schützen.

 

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