Der Bremerhavener Magistrat hat bereits am 8. November einer Anpassung der Abfallgebühren zugestimmt und diese Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Hintergründe für diese Anpassung liegen in den verschiedenen Krisen der vergangenen Jahre, die zu einer inflationären Kostensteigerung im Abfallgebührenhaushalt geführt haben. Ab dem Jahr 2024 wird sich die Situation weiter verschärfen, da die Abfallwirtschaft in den Emissionshandel einbezogen wird. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eine CO2-Abgabe für verbrannten Restmüll entrichtet werden muss, was zu einer jährlichen Zusatzbelastung von 7,33 Prozent führt.
Um die ab 2023 entstehende Deckungslücke zu schließen und bis Ende 2026 ein annähernd ausgeglichenes Ergebnis bei den Gebühren vorweisen zu können, ist eine Erhöhung der Abfallgebühren um 29,9 Prozent erforderlich. Ab 2024 wird ein vierköpfiger Haushalt zukünftig 273,24 Euro statt der bisherigen 210,36 Euro jährlich für die vierzehntägige Entleerung zahlen müssen. Bei einem Zweipersonenhaushalt erhöht sich die Gebühr von bisher 121,08 Euro auf 157,32 Euro jährlich für die vierzehntägige Entleerung.
Falls die Stadtverordnetenversammlung dem Ortsgesetz zustimmt, treten ab dem 1. Januar 2024 folgende neue Gebührensätze in Kraft:
Bei einer vierzehntägigen Entleerung betragen die Gebühren für Abfallbehälter mit folgendem Fassungsvermögen:
- 35 Liter: 115,80 Euro/Jahr
- 50 Liter: 157,32 Euro/Jahr
- 60 Liter: 182,28 Euro/Jahr
- 90 Liter: 273,24 Euro/Jahr
- 120 Liter: 368,40 Euro/Jahr
- 240 Liter: 736,68 Euro/Jahr
- 770 Liter: 2.151,96 Euro/Jahr
- 1100 Liter: 2.880,24 Euro/Jahr.
Bei einer wöchentlich einmaligen Entleerung betragen die Gebühren für Abfallbehälter mit folgendem Fassungsvermögen:
- 35 Liter: 136,56 Euro/Jahr
- 50 Liter: 178,20 Euro/Jahr
- 60 Liter: 219,60 Euro/Jahr
- 90 Liter: 326,88 Euro/Jahr
- 120 Liter: 430,56 Euro/Jahr
- 240 Liter: 860,76 Euro/Jahr
- 770 Liter: 2.491,20 Euro/Jahr
- 1100 Liter: 3.227,76 Euro/Jahr.