Betrugsversuch: Angebliche Telefonsex-Rechnung verunsichert Bremerhavener

Alter Mann am Telefon

Wer Zahlungsaufforderungen von Inkasso-Unternehmen erhält, wird oft überrascht und verunsichert. Diese Reaktion ist durchaus verständlich, denn sowohl fragwürdige Inkasso-Firmen als auch Betrüger setzen Empfänger unter enormen Druck.

Kürzlich erhielt ein Einwohner von Bremerhaven einen Brief von einem sogenannten Forderungsmanagement, der solch einem Fall verdeutlicht. Der Brief behauptete, dass der Empfänger vor wenigen Wochen einen Telefonsex-Service genutzt hätte, jedoch die dazugehörige Zahlung versäumt habe. Angeblich sollte er nun einen dreistelligen Betrag begleichen und auf ein Konto einer tschechischen Bank überweisen.

Glücklicherweise erkannte der Bremerhavener den Betrugsversuch und reagierte nicht auf die Forderung. Er hatte niemals einen solchen Service in Anspruch genommen. Stattdessen recherchierte er im Internet und fand heraus, dass die Firma, die die vermeintliche Mahnung gesendet hatte, bereits öfter in Verbindung mit betrügerischen Aktivitäten aufgefallen war. Daraufhin informierte er die Polizei über den mutmaßlichen Betrugsversuch und erstattete Anzeige.

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Die Polizei gibt folgenden Rat: Wenn Sie unerwartet eine solche Zahlungsaufforderung per Post oder E-Mail erhalten, sollten Sie zunächst die Berechtigung der Forderung prüfen, bevor Sie reagieren. Hier sind einige Schritte, die Sie befolgen können:

  • Überprüfen Sie die Plausibilität und Echtheit des Schreibens.
  • Zahlen Sie nicht, wenn die Forderung unberechtigt ist, auch keinen Teilbetrag.
  • Überweisen Sie keinesfalls Geld auf ausländische Konten.
  • Recherchieren Sie im Internet über das betreffende Unternehmen. Die Verbraucherschutzzentrale führt beispielsweise eine „Schwarzliste“ von unseriösen Unternehmen. In Deutschland sind alle Inkasso-Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert. Fehlt der Absenderfirma ein Eintrag, handelt es sich möglicherweise um Betrug. In einem solchen Fall sollten Sie nicht auf das Schreiben antworten, keine Formulare auf unbekannten Webseiten ausfüllen und keine persönlichen Daten preisgeben. Stattdessen erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Wenn möglich, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein (per Einschreiben mit Rückschein).
  • Geben Sie keine Abtretungen oder Übertragungen frei.

Grundsätzlich sollten Sie nichts unterzeichnen, das Sie nicht verstehen. Wenn Sie unsicher sind, konsultieren Sie eine Vertrauensperson oder wenden Sie sich an Verbraucherschutzzentralen oder den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

Es ist wichtig, Betrugsfälle und -versuche konsequent bei der Polizei anzuzeigen. Nur so können die Strafverfolgungsbehörden ermitteln und die Täter zur Verantwortung ziehen. Weitere Informationen finden Sie unter: Link zur Website der Polizei

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