Befürworter des Gesetzes und Cannabisexperte begrüßen den Schritt zur kontrollierten Cannabisregulierung

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Befürworter des Gesetzes und Cannabisexperte begrüßen den Schritt zur kontrollierten Cannabisregulierung

Mit dem Beschluss vom 16.08.2023 des Kabinetts, den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) anzunehmen, wird ein wichtiger Schritt hin zu einer verantwortungsbewussten Cannabispolitik getan. Das CanG-Gesetz beruht auf einem ausgewogenen Ansatz, der auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier aufbaut und somit eine solide Grundlage für eine zukunftsweisende Cannabisregulierung bildet.

Die erste Säule des Gesetzes setzt den Fokus auf den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis für den nicht-gewerblichen Eigenkonsum von Erwachsenen. Hierbei sind folgende Regelungen von besonderer Bedeutung:

  1. Erwachsenen wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum gestattet.
  2. Ebenso ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen oder Genossenschaften erlaubt.

Diese Regelungen berücksichtigen das Recht auf individuellen Konsum, fördern die Eigenverantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Schwarzmarkts.

Ein zentraler Aspekt des Gesetzes ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den potenziellen Risiken des Cannabiskonsums. Hierzu wurden folgende Regelungen getroffen:

  1. Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen.
  2. Ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand zu Bildungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Diese Maßnahmen zeigen das klare Bestreben, die jüngere Generation vor möglichen Gefahren zu bewahren und die gesundheitliche Aufklärung zu fördern.

Die Regelungen für Anbauvereinigungen und den gemeinschaftlichen Eigenanbau sind ebenfalls sorgfältig gestaltet, um eine sichere und verantwortungsbewusste Umgebung zu gewährleisten:

  1. Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Konsumcannabis nur mit behördlicher Erlaubnis anbauen und an Mitglieder weitergeben, unter strenger Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
  2. Anbauvereinigungen dürfen maximal 500 Mitglieder haben, welche erwachsen sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen.
  3. Die Weitergabe von Konsumcannabis ist begrenzt auf maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat.

Diese Regulierungen fördern eine sichere Umgebung für den Austausch von Cannabis innerhalb der Gemeinschaft.

Zusätzlich werden strenge Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben gesichert durch behördliche Kontrollen gewährleistet. Eine Evaluierung des Gesetzes nach vier Jahren zeigt das Engagement für die ständige Verbesserung und Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen.

Die Überführung von medizinischem Cannabis in ein separates Gesetz beweist die Ernsthaftigkeit bei der Behandlung von Gesundheitszuständen. Die Verschreibungspflicht von Medizinalcannabis bleibt bestehen, um eine sichere Anwendung sicherzustellen und die Gesundheit der Patienten zu schützen.

Insgesamt spiegelt das CanG-Gesetz einen ausgewogenen und verantwortungsbewussten Ansatz wider, der individuelle Freiheit und Gesundheitsschutz in Einklang bringt. Dieser wegweisende Schritt schafft eine Grundlage für eine moderne und angemessene Cannabisregulierung in Deutschland.

Heute hat diese Koalition einen bedeutenden Schritt für eine fortschrittliche, realitätsnahe Drogenpolitik gemacht: Privater Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis werden für Erwachsene legal. Das Gesetz sorgt für die überfällige Entkriminalisierung der zahlreichen Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenbedarf nutzen und stärkt gleichzeitig endlich den Jugendschutz. So entziehen wir dem Dealer an der Straßenecke die Geschäftsgrundlage und schaffen mit den Cannabis-Clubs sichere, kontrollierte und legale Zugangsmöglichkeiten zu Cannabis für Volljährige. Gleichzeitig werden wir Prävention und Gesundheitsschutz großschreiben, um vor allem unsere Jugendlichen über die Risiken und Folgen des Cannabiskonsums aufzuklären. Mit dem Gesetz schaffen wir eine Balance zwischen individueller Freiheit und öffentlicher Vorsorge.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir

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