Durch die Einführung eines Online-Dienstes können Bremerinnen und Bremer, die ein Führungszeugnis für ihre Arbeit oder ein Ehrenamt benötigen, nun von deutlich verkürzten Wartezeiten profitieren. Statt den herkömmlichen Weg über das Bürgeramt zu wählen, können sie den Antrag nun bequem über ihr Smartphone, PC oder Tablet direkt beim Bundesamt für Justiz online stellen. Das Bürgeramt dient dabei lediglich als Vermittler und leitet die Anträge weiter.
Diese direkte Antragstellung hat nicht nur den Vorteil der schnelleren Bearbeitung, sondern führt auch zu einem anderen positiven Effekt. Durch den Online-Direkt-Kontakt zum Bundesamt könnten bis zu 18.000 neue Termine im Bürgeramt pro Jahr für andere Angelegenheiten frei werden, beispielsweise für Pass- und Kfz-Angelegenheiten oder Ummeldungen. Innensenator Ulrich Mäurer betont, dass die digitale Beantragung eines Führungszeugnisses in Verbindung mit der Verstärkung des Bürgeramtes zu einer spürbaren Entspannung in der Terminvergabe beitragen wird.
Für die Nutzung des digitalen Online-Antrags auf ein Führungszeugnis müssen die Bürgerinnen und Bürger lediglich auf der Homepage des Bremer Bürgeramtes den entsprechenden Link anklicken, der sie direkt auf die Seite des Bundesministeriums für Justiz führt. Alternativ kann die Seite auch direkt über www.fuehrungszeugnis.bund.de aufgerufen werden. Vor der Antragsstellung ist lediglich die kostenlose „Ausweis App2“ auf dem Smartphone zu installieren, die unter www.ausweisapp.bund.de abrufbar ist.
Seit 2010 verfügen Personalausweise über einen Chip, der auch für Online-Dienste verwendet werden kann. Hierfür wird eine PIN benötigt, um den Chip zu aktivieren. Falls die PIN verlegt oder vergessen wurde, kann sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de angefordert werden. Nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis für Online-Dienste aktiviert werden. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre. Informationen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind unter www.ausweisapp.bund.de/datenschutz zu finden.
Selbstverständlich haben all jene, die den Online-Beantragungsdienst nicht nutzen können oder möchten, weiterhin die Möglichkeit, einen Termin beim Bürgeramt zu vereinbaren.