Bei einer Verkehrskontrolle im Bremerhavener Ortsteil Bürgerpark haben Einsatzkräfte der Polizei gestern, am Mittwoch, den 12. Juni, festgestellt, dass eine 28-jährige Mercedes-Fahrerin ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Das Fahrzeug hatte ihr eine Freundin überlassen. Beide Frauen erwartet nun ein Strafverfahren.
Die Aufmerksamkeit einer Streifenwagenbesatzung wurde gegen 20 Uhr im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße auf die Fahrerin eines weißen Mercedes gelenkt, da sie während der Fahrt ihr Handy nutzte. Die Beamten stoppten daraufhin die Autofahrerin. Bei der anschließenden Kontrolle versuchte die Frau zunächst durch Ausreden zu erklären, warum sie weder einen Führerschein noch sonstige Ausweispapiere bei sich hatte. Schließlich gestand sie jedoch, dass sie gar nicht hätte fahren dürfen, da sie keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Das Auto hatte sich die 28-Jährige von einer Freundin geliehen.
Die Autofahrerin wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Strafverfahren erwarten.
Auch ihre 20-jährige Freundin wird ein Strafverfahren erwarten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Fahrzeughalter grundsätzlich dafür Sorge tragen müssen, dass Personen, denen sie ihr Fahrzeug überlassen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Polizei rät daher: Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich vor dem Verleihen Ihres Fahrzeugs den Führerschein zeigen.