Kosten für nicht-leitungsgebundene Energieträger werden teilweise erstattet
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird. Bremen und Hamburg sind die ersten beiden Bundesländer, die das Online-Portal ab 2. Mai nutzen können. Bremerinnen und Bremer erreichen den Service ab kommenden Dienstag unter www.service.bremen.de/foerderung-von-oel-pellets-und-weiteren-nicht-leitungsgebundenen-brennstoffen-179790.
Dazu Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: „Die sehr hohen Energiepreise, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst wurden, belasten die privaten Haushalte schwer. Daher ist es richtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger möglichst unbürokratisch unterstützen. Menschen in Bremen und Hamburg können nun als erstes ihre Anträge stellen und zwar digital. Das beschleunigt die Bearbeitung der Anträge nochmal, sodass wir die Härtefallhilfen schnell auszahlen können.“
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein gemeinsames Antragsportal für 13 Länder entwickelt und wird dieses administrieren. Für die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich die Sachbearbeitung der eingehenden Anträge.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Mit einem Online-Rechner (driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/) kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient ausschließlich zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
Unternehmen (etwa Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte (serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte) bei der Kasse.Hamburg beantragen. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Hintergrund
Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei nicht die individuellen Beschaffungskosten, sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sog. Referenzpreis. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt.
Hier finden Sie die Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte zum Download: Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte (pdf, 289.5 KB)