Im Prozess um die Armbrust-Attacke am Bremerhavener Lloyd-Gymnasium wurde nun das Urteil gefällt. Der 21-jährige Täter muss wegen versuchten Mordes für acht Jahre in Haft und wird zudem unbefristet in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Landgericht Bremen blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die elf Jahre und acht Monate Haft sowie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert hatte. Die Verteidigung forderte hingegen eine Höchststrafe von vier Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte hatte im Mai vergangenen Jahres mit einer Armbrust auf eine Sekretärin des Bremerhavener Lloyd-Gymnasiums geschossen. Die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und ist bis heute nicht in der Lage, wieder zu arbeiten. Der Täter war morgens in Kampfkleidung und mit schweren Waffen in seine alte Schule gegangen, um eine frühere Lehrerin zu suchen, von der er sich ungerecht behandelt fühlte. Stattdessen traf er zufällig auf die Sekretärin und schoss ihr aus kurzer Entfernung einen Pfeil in den Oberkörper.
Das Gericht sah die Tat als heimtückisch an und betonte, dass die Sekretärin keine Chance auf Gegenwehr hatte, da die Armbrust eine so schwere Waffe sei. Der Angeklagte hatte einen starken Suizidwunsch und sich drei Jahre extrem zurückgezogen. Für seine Tat habe er ganz bewusst ein Szenario größtmöglichen Schreckens gewählt und die Folgen der Tat für die Betroffenen ausgeblendet. Die Opfer hätten Todesängste ausgestanden. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht gestanden, eine Mordabsicht jedoch bestritten. Er hatte ausgesagt, sein Ziel sei es gewesen, von der Polizei erschossen zu werden, da er psychische Probleme habe. Bereits nach der Tat war er in einer Psychiatrie untergebracht worden.
Der Angeklagte war wegen zweifachen versuchten Mordes angeklagt. Nach dem Angriff auf die Sekretärin hatte er in der Innenstadt auf einen Mann geschossen, der aber unverletzt blieb. Für diese zweite Tat wurde der Angeklagte freigesprochen, unter anderem, weil er sich der Polizei ergeben hatte und nicht klar war, ob er gezielt auf den Mann geschossen hatte.
Mit dem Urteil hat das Landgericht Bremen ein klares Signal gesendet, dass Gewalttaten nicht toleriert werden und dass Täter, die bewusst und gezielt Unschuldige angreifen, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Strafe soll nicht nur abschreckend wirken, sondern auch dazu beitragen, dass der Angeklagte sich seiner Verantwortung bewusst wird und seine psychischen Probleme in den Griff bekommt.