Start Uncategorized Geflügelpestausbruch im Landkreis Cuxhaven – Bremen richtet Überwachungszone ein

Geflügelpestausbruch im Landkreis Cuxhaven – Bremen richtet Überwachungszone ein

Im Landkreis Cuxhaven wurde am 30. Dezember 2022 ein Fall von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) H5N1 in einem Putenmastbetrieb nachgewiesen. Daraufhin mussten im Umkreis von 10 km um den Betrieb Überwachungszonen eingerichtet werden, die in das Land Bremen, hier die Stadtgemeinde Bremerhaven, hineinreichen:

Die Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) erstreckt sich auf die Ortsteile Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor inkl. der Enklave Fehrmoor.

In den Sperrzonen gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Das empfängliche Geflügel ist aufzustallen. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem LMTVet unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.

Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVets durchgeführt.

Weitere Vorkehrungen, die zu treffen sind, finden die Geflügelhalterinnen und -Halter auf der Homepage des LMTVet; dort finden weniger erfahrene Geflügelhalterinnen und –Halter auch Hinweise zu den Krankheitssymptomen. Wenn entsprechende Beobachtungen gemacht werden, muss der Veterinärdienst unverzüglich unter der Telefonnummer (0421) 361-4038 verständigt werden.

Betroffen sind in Bremerhaven 31 Hobbyhalterinnen und –halter mit gut 300 Stück Geflügel.

Der LMTVet bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden. Vogelgrippeviren treten bereits seit 2021 vermehrt im Wildvogelbestand auf, daher ist es weiterhin wichtig einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um den eigenen oder andere Geflügelbestände nicht zu gefährden.

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