Ehrenamtskarte ab sofort auch für junge Leute mit Jugendleiter-Card (Juleica)

Die Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen bei annähernd 2.500 Institutionen in Bremen und Niedersachsen wird ab sofort auch für junge Menschen ausgegeben, die im Besitz einer Jugendleiter-Card (Juleica) sind. Voraussetzung ist ein abgeschlossener Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. „Wir wollen damit den Einsatz von Jugendlichen zusätzlich anerkennen, die sich in ihrer Freizeit für andere Jugendliche engagieren“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. „Darüber haben wir nun endlich eine Einigung mit Niedersachsen herbeiführen können.“

Insgesamt haben damit rund 350 Jugendliche in Bremen und Bremerhaven sowie fast 19.000 in Niedersachsen erleichterten Zugang zur Ehrenamtskarte, die in Bremen an rund 3.500 und in Niedersachsen an rund 12.000 Personen ausgegeben worden ist. Der Antrag kann auf der Internet-Seite des FreiwilligenServers gestellt werden: www.freiwilligenserver.de.
Auch bisher schon hatten Inhaberinnen und Inhaber der Juleica einen Zugang zur Ehrenamtskarte. Voraussetzung war ursprünglich, dass sie mindestens drei Jahre lang ihrer Tätigkeit nachgegangen sind. Diese Voraussetzung wurde im November 2021 auf ein Jahr verkürzt. Nun ist sie ganz entfallen.

Hintergrund
Die Juleica ist ein bundesweit einheitlicher, amtlicher Ausweis für regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit. Sie dient Jugendleiterinnen und Jugendleitern zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis gegenüber Teilnehmenden und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Die Juleica-Inhaberinnen und -inhaber bekommen die Ehrenamtskarte auf Antrag ab sofort auch dann, wenn sie noch nicht im ehrenamtlichen Einsatz gewesen sind. Es genügt der Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Grundkurs. Die entsprechende Bescheinigung muss hochgeladen und dem digitalen Antrag beigefügt werden.

Die Ehrenamtskarte wird als Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement verliehen. Voraussetzung für deren Erhalt sind im Normalfall (also für Erwachsene, die nicht im Besitz einer Juleica sind) mindestens fünf Stunden ehrenamtliches Engagement pro Woche seit drei Jahren, die allenfalls mit einer Aufwandsentschädigung vergolten wird. Die jeweilige Einrichtung muss das bescheinigen. Das Sozialressort prüft die Angaben auf Plausibilität, zwei Mal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, werden die Karten ausgegeben. Die Anträge gibt es bei den Trägern der Einsatzstellen, sie können aus dem Internet heruntergeladen oder direkt auf dem FreiwilligenServer beantragt werden (www.freiwilligenserver.de).

Welche Vergünstigungen gibt es?
Ehrenamt ist attraktiv! Von der Ehrenamtskarte profitieren Sie in ganz Niedersachsen und Bremen, denn sie ist in beiden Bundesländern gültig.
Anbieter, die Ihnen Vergünstigungen gewähren, erkennen Sie am Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen.
Eine aktuelle Übersicht über die angebotenen Vergünstigungen finden Sie im Internet unter
www.buergerengagement.bremen.de und www.freiwilligenserver.de.
Hier erhalten Sie darüber hinaus noch weitere Informationen über die
bremisch-niedersächsische Ehrenamtskarte.

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