Jugendschöffinnen und Jugendschöffen: Bewerberinnen und Bewerber gesucht

Von Garitzko - Eigenes Werk, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3468852

Mit Ablauf des Kalenderjahres 2023 endet die Amtszeit der zuletzt gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Der Jugendhilfeausschuss beim Amt für Jugend, Familie und Frauen der Stadt Bremerhaven muss daher eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen beziehungsweise Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufstellen. Diese Liste soll mindestens die doppelte Anzahl von Personen enthalten, die als Jugendschöffeninnen und Jugendersatzschöffen benötigt werden.

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Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, mit Interesse an der Ausübung des Ehrenamtes, müssen unter anderem zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste ihren Wohnsitz in Bremerhaven haben, zum Beginn des Jahres 2024 das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und erzieherisch befähigt sein. Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind bzw. ein schwebendes Verfahren vorliegt, können das Schöffenamt nicht ausüben. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber die deutsche Sprache beherrschen.

Antragsvordrucke und weitere Informationen können direkt hier in der Rubrik „Bürgerservice“ abgerufen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Email (jugendamt@magistrat.bremerhaven.de) oder unter  0471 5902875 anzufordern. Außerdem können Anträge direkt im Amt für Jugend, Familie und Frauen, Stadthaus 2, 4. Etage, Zimmer 411 (zu erreichen über die 4. Etage des Verwaltungshochhauses) von montags bis freitags in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr ausgefüllt werden.

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