Fast ein Fünftel der abhängig Beschäftigten arbeitet im Niedriglohnsektor

Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

Fast ein Fünftel der abhängig Beschäftigten im Land Bremen arbeitete im April 2022 im Niedriglohnsektor, der genaue Wert beträgt 19 Prozent. Rund 72.000 von 375.000 Jobs wurden damit unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto je Stunde entlohnt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum April 2018 entspricht dies einem Rückgang von rund 1 Prozentpunkt. Bundesweit beträgt der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ebenfalls 19 Prozent, der Rückgang beträgt hier 2 Prozentpunkte.

Zwischen April 2018 und April 2022 waren die Veränderungen der Bruttostundenverdienste in den definierten Dezilen unterschiedlich: Im 1. Dezil (untere 10 Prozent der Lohnskala beziehungsweise Geringverdienende) betrug die Zunahme 6,90 Prozent, im 9. Dezil (obere 10 Prozent der Lohnskala beziehungsweise Besserverdienende) 8,11 Prozent, im mittleren 5. Dezil (Median) 6,33 Prozent. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn ist in diesem Zeitraum um 11,1 Prozent gestiegen. Die Zunahme im 1. Dezil fällt somit deutlich geringer aus als die Anhebung des Mindestlohns; die Steigerung im 9. Dezil ist höher als im 1. Dezil.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden ist zwischen April 2018 und April 2022 nahezu konstant geblieben. Besserverdienende erzielten das 3,4-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden. Auch der Abstand der Geringverdienenden im Vergleich zum mittleren Bruttostundenverdienst verringerte sich zwischen 2018 und 2022 praktisch nicht (1,9 Prozent).

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Methodische Hinweise
Dies sind die Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2022, in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58.000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. In Bremen werden rund 1.500 Betriebe befragt. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 12,50 Euro je Stunde im April 2022 bzw. 11,05 Euro je Stunde im April 2018) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Messung des Abstands zwischen Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent). Hierfür wird der Bruttostunden-verdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2022: 37,31 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Bruttostundenverdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2022: 11,00 Euro). Damit ergibt sich für 2022 eine Lohnspreizung von 3,39 (37,31 Euro / 11,00 Euro).

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