Ausgleich für Mehrbelastung in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Ende Juli erfolgt die Sonderzahlung von 200,- Euro ohne gesonderten Antrag.
Alleinstehende und Alleinerziehende sowie volljährige Partner (Regelbedarfsstufe 1 oder 2), die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, erhalten die Einmalzahlung Ende des Monats. Erwachsene unter 25 Jahren, die als Kinder mit in der Bedarfsgemeinschaft leben, erfüllen die Anspruchsvoraussetzungen nicht. Die ursprünglich nur als Corona-Bonus geplante Einmalzahlung von 100,- Euro ist zum unmittelbaren und pauschalen Ausgleich für aktuelle finanzielle Mehrbelastungen auf 200,- Euro verdoppelt worden. Nach dem im Mai dieses Jahres verkündeten Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz müssen Kundinnen und Kunden vom Jobcenter Bremerhaven hierfür nichts weiter unternehmen. Die Sonderzahlung wird allen Berechtigten überwiesen, ohne dass dafür einen gesonderter Antrag gestellt werden muss. Barauszahlungen oder Abschlagszahlungen sind nicht möglich.
Voraussetzung für die Sonderzahlung ist eine gültige Bankverbindung in Deutschland. Über das Online-Portal www.jobcenter.digital können Informationen oder Veränderungen zu Bankverbindungen dem Jobcenter schnell und ohne persönliche Vorsprache mitgeteilt werden.