Einmalig 200 Euro für Erwachsene und monatlich 20 Euro für Minderjährige / Antrag nicht erforderlich
Für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen werden die zusätzlichen pandemiebedingten Aufwendungen auch im Jahr 2022 durch Zahlungen aus Bundesmitteln abgemildert. Einmalig werden dazu jedem Erwachsenen 200 Euro ausgezahlt. Grundlage ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz der Bundesregierung. „Die Auszahlung erfolgt in Bremen Anfang Juli automatisch“, sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport heute (Montag, 20. Juni 2022), „ein eigener Antrag ist nicht erforderlich, niemand muss eigens beim Amt für Soziale Dienste vorsprechen, um sie zu erhalten.“ Sollte kein Konto vorhanden oder bekannt sein, wird die Einmalzahlung in bar ausgezahlt. Wer in einer stationären Einrichtung lebt und nicht über ein eigenes Konto verfügt, bekommt die Zahlung über den Einrichtungsträger.
Das Geld geht an Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger, die entweder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen – nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) oder dem Bundesversorgungsgesetz –, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wer als Minderjähriger Transferleistungen bezieht oder Leistungen für Bildung und Teilhabe, erhält ab Juli 2022 einen monatlichen „Sofortzuschlag“ in Höhe von 20 Euro. Ziel ist, die Teilhabechancen junger Menschen zu verbessern. Die Zahlung soll geleistet werden, bis eine eigene Kindergrundsicherung eingeführt ist, in der die Bundesregierung alle Leistungen für Kinder zusammenführen will. Die erste Zahlung erfolgt automatisch Anfang Juli 2022, ab August 2022 wird sie zusammen mit den laufenden Leistungen angewiesen. Abhängig von den Umständen im Einzelfall ist das Amt für Soziale Dienste oder die Familienkasse zuständig.