Land Bremen bringt Entschließungsantrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer in den Bundesrat ein

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte hat heute (Freitag, 10. Juni 2022) die Initiative des Bremer Senats zur Einführung einer Übergewinnsteuer im Bundesrat vorgestellt und begründet. Die Entschließung fordert den Bund auf, einen Vorschlag für die befristete Erhebung einer Übergewinnsteuer für das Jahr 2022 vorzulegen. Damit sollen insbesondere im Energiesektor krisenbedingte Übergewinne einer Steuer bzw.- Abgabe unterworfen werden, um mit diesen Einnahmen die staatlichen Entlastungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg mitzufinanzieren. Die EU-Kommission hat ausdrücklich auf die Möglichkeit zur befristeten außerordentlichen Gewinnbesteuerung verwiesen. Und einige europäische Länder wie Italien, Großbritannien und Griechenland haben entsprechende Initiativen gestartet.

Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte: „Allein im 1. Quartal dieses Jahres konnten die vier ‚Ölriesen‘ Shell, BP, Exxon und Total ihren Nettogewinn gegenüber dem Vorjahr von etwa 15 Milliarden auf rund 34 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppeln. Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur dürften die gestiegenen Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen.“ Somit zahle die Allgemeinheit, während einige Konzerne Kasse machten. Bovenschulte weiter: „Ich halte eine Übergewinnsteuer daher nicht nur für zwingend erforderlich, um den sozialen und gesellschaftlichen Frieden zu sichern. Sie ist angesichts der Milliarden-Kosten der schon beschlossenen und der noch notwendig werdenden Entlastungsmaßnahmen auch zwingend erforderlich, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden und die Neuverschuldung in vertretbaren Grenzen zu halten.“

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Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung im Plenum in die Fachausschüsse überwiesen. Sie befassen sich ab dem 20. Juni 2022 damit. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung des Bundesrates – dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten möchte.

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