Verkehrsaktion sicher.mobil.leben – Kontrollen auch in Bremerhaven

Verkehrskontrollen im Rahmen des Aktionstages, Foto: Polizei Bremerhaven

Im Rahmen einer länderübergreifenden Aktion hatte die Polizei in Bremerhaven am gestrigen Donnerstag, 5. Mai, ganz besonders die Fahrtüchtigkeit der Fahrzeugführenden im Blick. Mit wachsendem Mobilitätsbedarf und einer zunehmenden Vielfalt an Mobilitätsformen steigen die Anforderungen an die Verkehrsteilnehmenden immer weiter. Verschiedene Faktoren, wie der Konsum von Alkohol oder Drogen, Medikamente, aber auch Stress, Krankheit und Müdigkeit, können dabei Einfluss auf die aktuelle Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen zu können, nehmen. Daraus resultierende Folgeerscheinungen, beispielsweise die eingeschränkte Wahrnehmung, falsches Einschätzen von Geschwindigkeiten und Entfernungen, Schwindelgefühl oder die Beeinträchtigung der Reaktion, Koordination und Konzentration, können dabei im Straßenverkehr zu einer erheblichen Gefahr werden.

Bei einer groß angelegten Kontrolle im Bereich der Stresemannstraße wurden am Donnerstagvormittag 101 Fahrzeuge und ihre Insassen durch die Einsatzkräfte kontrolliert. Neben Pkw wurden an der Kontrollstelle auch Lkw, Radfahrer, E-Scooter und Krafträder unter die Lupe genommen. Das Resultat: In zwei Fällen mussten die Beamten eine Strafanzeige fertigen, weil Kraftfahrzeuge unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln geführt wurden. Neben diesen Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit, stellten die Polizistinnen und Polizisten aber noch weitere Verstöße fest: Ein Fahrzeug wurde sichergestellt, weil die Betriebserlaubnis wegen diversen Mängeln erloschen war. Es wurden weiter 12 Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung aufgedeckt, fünfmal wurde kein Sicherheitsgurt angelegt bzw. ein Mobiltelefon während der Fahrt genutzt. Drei Radfahrer befuhren verbotswidrig den Gehweg. Auch wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfasst, weil beispielsweise Rad/Reifenkombinationen nicht zulässig waren. Neun Fahrzeuge erhielten einen sogenannten Mängelbericht. Hier müssen in den Folgetagen die Beanstandungen behoben und das Gefährt bei einer technischen Prüfstelle oder bei der Polizei vorgeführt werden.

Mit einer solchen Verkehrssicherheitsaktion soll das höchstmögliche Maß an Verkehrssicherheit gewährleistet werden und eine Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erfolgen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf Folgendes hin:

-Fahren Sie grundsätzlich nur, wenn Sie sich körperlich und
geistig dazu in der Lage fühlen.

-Don’t drink and drive! Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie
Alkohol getrunken haben.

-Drogenkonsum ist mit der Verkehrstauglichkeit nicht vereinbar und
zudem strafbar.

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-Auch ordnungsgemäß verschriebene Medikamente können die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Prüfen Sie den Beipackzettel oder
lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder in der Apotheke
beraten.

-Wer müde ist, gehört nicht ans Steuer oder an den Lenker.
Müdigkeit führt zu Fahrfehlern und erhöht das Unfallrisiko.

-Das gute Hören und Sehen ist für die sichere Teilnahme am
Straßenverkehr von wesentlicher Bedeutung. Lassen Sie sich ggf.
regelmäßig entsprechend untersuchen.

-Machen Sie sich vor Fahrtantritt mit den Eigenschaften ihres
Fahrzeuges vertraut. Dies gewährleistet ein sicheres Handling und
kann Verkehrsunfälle verhindern.

-Haben Sie Zweifel an der Fahrtüchtigkeit anderer
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, äußern Sie diese offen und
rufen Sie ggf. den Notruf der Polizei unter der Nummer 110.

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