37 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen rund 100
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am Dienstag, 05. April 2022
von 34 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
Hauptzollamts Bremen gezielt überprüft. Die Prüfungen waren Teil von
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS
kontrollierten insbesondere die Einhaltung
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug
von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die
Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem
Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1 Januar 2022 in
Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem
Verstöße aus den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Mindestlohn und
Scheinselbständigkeit eine Rolle.
In der Mehrheit der geprüften Friseurbetriebe und Barbershops in
Bremen und Bremerhaven konnten keine Anhaltspunkte für Schwarzarbeit
festgestellt werden. In einem Barbershop in Bremerhaven waren zum
Zeitpunkt der Kontrolle keine Kunden anzutreffen. Das anwesende
vermeintliche Personal gab auf Befragen der Zöllner jedoch an, dort
nicht zu arbeiten, sondern selbst Kunde zu sein, was dem
tatsächlichen Anschein widersprach. In diesem Fall werden jetzt die
tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und das mögliche
Vorenthalten von Beiträgen an die Sozialversicherer überprüft werden.
In einem Barbershop in Bremen gab ein Angestellter an, nur für die
Zeit der Arbeit an einem Kunden entlohnt zu werden. In den übrigen
Zeiten würde er kein Geld verdienen. Hier wird im Nachgang noch
geprüft werden, ob eine Entlohnung mindestens in Höhe des
Mindestlohns durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
In vier weiteren Fällen wird noch überprüft werden, ob der Bezug von
Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme rechtmäßig war.
„Wir prüfen vornehmlich in Branchen, die aufgrund des Kostendrucks
besonders von der Schwarzarbeit betroffen sind, zu denen auch die
Friseurbranche gehört“, erläutert Nicole Tödter, Leiterin des
Hauptzollamts Bremen. „Regelmäßig beteiligen wir uns auch an
bundesweiten Schwerpunktprüfungen. So halten wir den Kontrolldruck in
diesen Branchen hoch“, führt Tödter fort.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten
Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein
wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.