2G-Regel im Einzelhandel und Kontakterfassung entfällt

In seiner heutigen Sitzung (8. Februar 2022) hat der Senat die zweite Änderung der 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten ist der Wegfall der 2G-Regel im Einzelhandel und die Abschaffung der Kontakterfassung, beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen. Außerdem hat der Senat heute beschlossen in der Stadtgemeinde Bremen von Warnstufe 4 in Warnstufe 3 zu wechseln. Bevor die Änderungen der Verordnung in Kraft treten, muss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft den Änderungen zustimmen.

Ab Inkrafttreten der Änderung sind dann für den Einkauf im Einzelhandel in den Städten Bremen und Bremerhaven keine Impf- oder Genesenen-Nachweise mehr nötig. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt aber weiterhin bestehen, um einen ausreichenden Infektionsschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen in beiden Städten keine Kontaktdaten mehr erfasst werden, wenn etwa ein Restaurant, Theater oder andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen besucht werden. „Wir konzentrieren unsere Kontaktnachverfolgung ganz bewusst auf besonders vulnerable Einrichtungen. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden wir bei Neuinfektionen selbstverständlich weiterhin alle Kontakte ermitteln, um jene zu schützen, die besonders gefährdet sind. Gleichzeitig gilt in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen und allen weiteren Einrichtungen selbstverständlich weiterhin die Pflicht, Hygienekonzepte anzuwenden. Damit können Infektionen weiterhin effektiv verhindert werden“, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.

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Zusätzlich zu den Änderungen der Verordnung hat der Senat für die Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 3 festgestellt. Diese gilt voraussichtlich ab Freitag (11. Februar). Damit entfällt die 2G-Plus-Regel unter anderem in der Gastronomie sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen. In Kraft bleibt diese nur in Bars. Diskotheken, Clubs und Festhallen bleiben weiterhin geschlossen. Durch den Wechsel der Warnstufe entfällt außerdem die 3G-Regel beim Besuch von Behörden.

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