Die 30. Corona-Verordnung ist heute (20. Januar 2022) verkündet worden und tritt morgen (21. Januar 2022) in Kraft. Darin enthalten sind unter anderem Änderungen im Bereich der Maskenpflicht. Außerdem hat der Senat beschlossen, dass die 2G-Plus-Regel unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar 2022 gilt.
Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:
• Personen ab einem Alter von sechs Jahren erfüllen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen etc. durch Tragen einer OP-Maske, einer Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske).
• Ab der Warnstufe 2 müssen alle Besucherinnen und Besucher u. a. in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Das gilt auch für den Besuch von öffentlichen Einrichtungen. Ab dem 21. Januar 2022 gilt damit in den Gebäuden und Einrichtungen des Magistrats eine FFP2-Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
• Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
• Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung muss zuhause stattfinden.