Start Uncategorized Niedersachsen: Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel

Niedersachsen: Gericht kippt 2G-Regelung im Einzelhandel

  • 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel ist außer Vollzug gesetzt

  • Oberverwaltungsgericht erachtet die Regel für nicht notwendig

  • Maßnahme sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag.

Seit Sonntag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten. Der Gerichtsbeschluss ist laut Mitteilung nicht anfechtbar. Geklagt hatte eine Einzelhandelsfiliale.

Die 2G-Regelung im Einzelhandel sei „kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Der 13. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Auch sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Vater-Sohn-Geschichte rührt uns alle zu Tränen
Was die beiden durchmachen, ist für viele Menschen in Deutschland Alltag. ALDI hat die Situation zum Thema seines Weihnachts-Spots gemacht
Facebook Comments
Bitte Teilen:
Hinweispflicht zu Cookies

Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.

Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.

Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern. Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie hier.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
Die mobile Version verlassen