Schülerinnen und Schüler an allen weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Beschäftigte an diesen Schulen sind verpflichtet, ab Donnerstag, dem 2. Dezember 2021 im Schulgebäude eine Maske zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske erstreckt sich somit auch auf die Unterrichtsräume. In Mensen sowie für Beschäftigte in Einzelbüros und Einzelarbeitsräumen ist das Tragen von Masken nicht verpflichtend. Weiterhin sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Masken tragen können, von der Tragepflicht befreit. Das hat der Magistrat in seiner heutigen Sitzung (1. Dezember 2021) beschlossen.
Die Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz von Schülerinnen und Schülern, Beschäftigten und deren Angehörigen sowie der Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts. So soll mit der Maskenpflicht vermieden werden, dass im Falle von Infektionen gesamte Kohorten unter Quarantäne gestellt werden.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zu den Weihnachtsferien und somit bis einschließlich 22. Dezember 2021.