- Bund und Länder verabschieden schärfere Vorgaben
- Erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte beschlossen
- 2G-Regel wird ausgeweitet
-
Keine 2G-Plus-Regel in der Gastronomie im Land Bremen
-
Vorerst keine Impfpflicht
-
In Geschäften und bei Freizeitveranstaltungen gilt die 2G-Regel
In Geschäften und Restaurants sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Die in einigen Ländern schon geltende 2G-Regel soll bundesweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte und Drogerien.
-
Vorerst keine Impfpflicht
In Sachen Impfpflicht gab es noch keine konkrete Entscheidung. Angekündigt wurde noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran werde gearbeitet. Bund und Länder gehen außerdem davon aus, dass ab Februar eine allgemeine Impfpflicht kommen könnte.
-
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Auf Ungeimpfte kommen in ganz Deutschland strenge Kontaktbeschränkungen zu. Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
-
Maskenpflicht für Schulen soll generell gelten
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in den Schulen generell eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen gelten. Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“
-
Diskotheken werden bei hohen Inzidenzen geschlossen
Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Diskotheken und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan über der Schwelle. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
-
Apotheker und Zahnärzte dürfen künftig impfen
Um die Impfkampagne in Deutschland zu beschleunigen, sollen künftig auch Apotheker und Zahnärzte gegen das Coronavirus impfen dürfen. Der Bund werde den Kreis der dazu berechtigten Personen deutlich ausweiten.
-
Kein Verkauf von Feuerwerk an Silvester
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Außerdem gilt – wie schon im letzten Jahr – ein bundesweites An-und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr.
-
Keine 2G-Plus-Regel in der Gastronomie