In der Zeit vom 22. November 2021 bis 2. Januar 2022 findet in Bremerhaven der Weihnachtsmarkt statt. Die Veranstaltung erstreckt sich vom Theodor-Heuss-Platz („Kleine Weihnachtswelt“) in nördliche Richtung entlang der Fußgängerzone (Bürgermeister-Smidt-Straße) über den umliegenden Bereich der Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche bis zur Keilstraße.
Erfahrungsgemäß ist, wie in den vergangenen Jahren, mit einem Personenaufkommen von etwa mehreren tausend Personen pro Tag zu rechnen. Die Vielzahl der sich gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhaltenden Personen begünstigt zudem die Begehung von Straftaten erheblichen Umfangs. Durch den Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ist die Einrichtung und Durchführung einer offenen Videoüberwachung mittels festinstallierter Technik für die Dauer des Weihnachtsmarktes angeordnet worden. Der Weihnachtsmarkt wird während der täglichen Öffnungszeiten mittels offener Bildübertragung beobachtet werden. Die Videotechnik verfügt über eine entsprechend hohe Auflösung. Mithilfe von Zoomfunktionen können Nahaufnahmen erzeugt und damit im erforderlichen Einzelfall auch Gesichter erkannt bzw. Personen identifiziert werden. Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Die Speicherdauer für die Videoaufzeichnungen wird auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert. Die zuständige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist informiert.
Die offene Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr soll der Verhinderung von Straftaten erheblichen Umfangs und von terroristischen Straftaten sowie größeren Schadensereignissen, der Einsatzunterstützung im Falle eines Anschlages oder sonstigen Schadensereignisses und ggfs. der Tataufklärung dienen. Es geht im Sinne der Ermächtigungsgrundlage gem. §32 Abs.3 BremPolG darum, Straftaten zu verhindern, deren Begehung gerade dadurch begünstigt wird, dass sich zum Zeitpunkt dieser Veranstaltung eine Vielzahl von Personen gleichzeitig in dem von der Videoüberwachung erfassten Bereich aufhält. Es wird auf dem und rund um den Weihnachtsmarkt deutlich mittels Hinweisschilder sowie auf der Internetseite der Polizei Bremerhaven auf die Videoüberwachung hingewiesen. Der Bereich der Videoüberwachung umfasst die oben beschriebenen Veranstaltungsbereiche sowie polizeilich relevante Zuwegungen zu diesem Gelände. Es wird grundsätzlich sichergestellt, dass in unmittelbarer Nähe wohnhafte Personen ihre Wohnung erreichen können, ohne von der Videoüberwachung erfasst zu werden und dass Fenster und Balkone von angrenzenden Wohnhäusern nicht miterfasst werden. Informationen zur Videoüberwachung und zum Datenschutz hat die Polizei Bremerhaven auf ihrer Internetseite bereitgestellt: www.polizei.bremerhaven.de/service/videoueberwachung