Ab Freitag, dem 12. November 2021, gilt in Bremerhaven die Warnstufe 0. Nachdem der Schwellenwert der bisherigen Warnstufe 1 (Hospitalisierungsinzidenz 3 bis 6/Anzahl der wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommen Patienten) an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde, kann die neue Warnstufe in Kraft treten. Laut der 29. Coronaverordnung des Landes Bremen ist seit dem 1. Oktober 2021 die Hospitalisierungsinzidenz das Leitkriterium für Schutzmaßnahmen. Mit der neuen Regelung entfällt die 3G-Regel in geschlossenen Räumen (Krankenhaus, Gastronomie, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Sport in geschlossenen Räumen, Hotellerie etc.).
Infolgedessen hat der Magistrat entschieden, dass die Maskenpflicht in den Stadthäusern und Einrichtungen des Magistrats mit Inkrafttreten der Warnstufe 0 ab Freitag (12. November 2021) vollständig aufgehoben wird
Betreiber von Gaststätten, Frieseuren oder Fitnessstudios können aber selbst entscheiden, ob sie einen Nachweis von Kunden verlangen.
Daneben entfallen Abstandsregeln und in vielen Bereichen auch die Pflicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung. Beides wird aber weiterhin empfohlen. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und bei Großveranstaltungen muss aber weiterhin eine Maske getragen werden.