Leitfaden zur Erteilung einer Erlaubnis zur Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen veröffentlicht
Die durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projektgruppe CLEAN hat mit einem bundesweit ersten Leitfaden zur erlaubnispflichtigen Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen verbindliche Regelungen für die Schiffsreinigungen aufgestellt und will so den Eintrag umweltschädlicher Stoffe in die Gewässer der bremischen Häfen reduzieren.
Biofouling ist der Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Tieren auf allen Strukturen, die sich unter Wasser befinden. Jedes Schiff weist immer einen Biofilm oder sogar Makrofouling auf, wenn die Antifouling-Beschichtung durch zu lange Liegezeiten, zu langsame Fahrt oder nicht vorgesehene Fahrtgebiete versagt. Dieser Bewuchs hat verschiedene negative Auswirkungen auf die Umwelt. Für die Reeder ist es wichtig, den Makrobewuchs wie auch den Biofilm zu entfernen, um einen erhöhten Treibstoffverbrauch zu vermeiden und damit die Kosten für den Schiffsbetrieb zu minimieren.
Dabei ist es unerlässlich, das Entfernen des Biofoulings unter kontrollierten Bedingungen stattfinden zu lassen, sowohl im Dock als auch bei einer Unterwasserreinigung. Es gilt die Umweltbelastungen der Seeschifffahrt weiter zu reduzieren und mögliche gewässerrelevante Einträge durch unsachgemäße Reinigungen zu vermeiden.
Unterwasserreinigungen auf versagenden biozidhaltigen Antifoulingsystemen sind leider aus Kostengründen oft gängige Praxis. Dabei werden Biozide freigesetzt und die Anti-Fouling-Beschichtung beschädigt oder sogar abgetragen. Wird zusätzlich das abgewaschene Material nicht aufgefangen, kommt es zu einem Eintrag von Biofouling, Mikroplastik und Schadstoffen (Biozide) in die Gewässer.
Bisher gibt es keine nationale oder internationale verbindliche Regelung zur Erteilung einer Erlaubnis von Unterwasserreinigungen (UWR) von Schiffsrümpfen in Häfen.
Erprobung von innovativen Anti-Fouling-Strategien (AFS) in den bremischen Häfen
Daher wird in der aktuellen Forschung die Strategie verfolgt, auf biozidhaltige AFS gänzlich zu verzichten und ein effektives Anti-Fouling-Management durch eine proaktive Reinigung auf biozidfreien und reinigungsfähigen (abriebfesten) Beschichtungen zu etablieren.
Auch in den bremischen Häfen wird das Thema genehmigungspflichtige Unterwasserreinigung von Schiffsrümpfen verfolgt. Dazu haben sich im Rahmen des Projektes CLEAN zur „Bewuchsfreiheit durch proaktive Reinigung auf abriebfesten, biozidfreien Beschichtungen für Berufsschifffahrt“ verschiedene Firmen und Institutionen unter der Koordination der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zusammengefunden.
Teilnehmende Akteure waren u.a. der Hafenbetreiber „bremenports“, das Hansestadt Bremische Hafenamt, die niedersächsische Wasserschutzpolizei, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Beschichtungsstofffirmen, das AWI und die Laeisz-Reederei, die Nordseetaucher sowie das Institut LimnoMar.
Es wurden grundsätzliche Genehmigungsanforderungen an eine Erlaubnisfähigkeit zusammen mit den verschiedenen Stakeholdern im Hafen herausgearbeitet und bundesweit erstmalig zu einem Leitfaden zur Erteilung einer Erlaubnis von Unterwasserreinigungen in den bremischen Häfen veröffentlicht. Online unter: Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – Meeresumweltschutz (bremen.de)
Durch die Erarbeitung und Veröffentlichung des Leitfadens soll der Einsatz von Reinigungssystemen zur UWR in den bremischen Häfen möglich sein. Hierdurch ist ein rechtssicherer Raum vorhanden für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Verfahren, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. So können neue Reinigungstechniken als Bestandteil eines vorausschauenden Bewuchs-Schutz-Managements entwickelt werden.
18 Momente, in denen wirklich alles schief ging…
Für die Reinigungsfirmen und Reedereien ist somit eine Basis gegeben, UWR in den bremischen Häfen zu beantragen und durchzuführen.
Grundsätzlich können Reinigungen in den abgeschleusten Hafenbereichen der bremischen Häfen während der Liegezeit bei Einhaltung der Auflagen des Leitfadens genehmigt werden und stattfinden. Aus Gründen der Hafenunterhaltung sind bis auf weiteres die Bereiche nördlich der ehemaligen Drehbrücke noch ausgenommen.
Für die bremischen Häfen ist dieses ein weiterer konsequenter Schritt in der Entwicklung eines Greenports. So werden neben den bereits vorhandenen umweltfreundlichen Dienstleistungen auch UWR auf biozidfreien Hartbeschichtungen in den bremischen Häfen zukünftig möglich sein. Eine Evaluation hinsichtlich weiterer Optimierungen bzw. Verbesserungen erfolgt projektbegleitend und wiederkehrend.
Mit diesem Vorgehen wird ein wesentlicher Meilenstein in der Abkehr von bislang oft unkontrollierter UWR ohne Schutzvorkehrungen im Ausland hin zu einer gewässerschonenden, gesetzeskonformen Reinigung mit hohem Qualitätsanspruch etabliert und gleichzeitig die verstärkte Nutzung von biozidfreien AFS im Sinne eines vorsorgenden Gewässerschutzes gefördert.
Englische Version dieser Pressemitteilung: Guidelines published for granting permission for inwater cleaning of ship hulls (pdf, 358.3 KB)
Für weitere Informationen:
- Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau – Meeresumweltschutz (bremen.de)
- bremenports – Häfen mit weltweiten Verbindungen
- Hansestadt Bremisches Hafenamt – Startseite (bremen.de)
Ausführliche Unterlagen zum Projekt können unter (Projekt „CLEAN“ – Unterwasserreinigung in der professionellen Schifffahrt – Limnomar (pdf, 358.3 KB)) abgerufen werden.