Bremer Senat stellt Warnstufe 2 in der Stadt Bremen fest

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 23. November 2021 beschlossen, dass ab Donnerstag (25. November 2021) die Corona-Warnstufe 2 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden ist. Dadurch gilt unter anderem die 2G-Regel.

Vorsorglich gilt ab Donnerstag in der Stadtgemeinde Bremen die Warnstufe 2. Vorbehaltlich der Zustimmung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses (VGO) der Bremischen Bürgerschaft tritt die neue Verordnung am Donnerstag (25. November 2021) in Kraft. Dieser Verordnung folgend, gelten ab Donnerstag die folgenden Regeln:

  • Anwendung der 2G-Regel im Innenbereich für Veranstaltungen, Gastronomie, Kultureinrichtungen, Sportstätten etc.
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Maskenpflicht
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern außerhalb der eigenen Wohnung. Das Abstandsgebot gilt nicht für Familien, Personengruppen bis zu 10 Personen und Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren. Bei Anwendung der 2G-Regel entfällt die Abstandspflicht
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen mit 2G-Regel. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden

Das Infektionsgeschehen, sowie die Situation in den Krankenhäusern werden weiterhin fortlaufend beobachtet. Die bestehenden Maßnahmen werden an die jeweilige Situation angepasst.

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