Warnstufen angepasst
In seiner Sitzung am23. November 2021 hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen Anpassungen an der Corona-Verordnung vorgenommen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin aus der letzten Woche in Bremen umgesetzt. Als nächstes wird der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss (VGO) der Bremischen Bürgerschaft am morgigen Mittwoch (24. November 2021) über die Änderungen beraten. Erst nach Zustimmung durch den VGO können die Änderungen verkündet werden und vermutlich am Donnerstag (25. November 2021) in Kraft treten.
Auf Grund der sich bundesweit verschärfenden Corona-Situation, hat die Konferenz der Regierungschefs und –Chefinnen mit der Bundeskanzlerin in der vergangenen Woche schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Diese werden im Land Bremen nun umgesetzt. Dazu Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Wir sehen aktuell bundesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen und auch der stationären Behandlungen. Die Lage hat sich in ganz Deutschland in den vergangenen Tagen deutlich verschärft. Auch in Bremen haben wir einen klaren Anstieg der Fallzahlen. Gleichzeitig steigt die Zahl der stationären Corona-Fälle auch an, wenn auch langsam. Trotzdem ist die Situation in den Bremer Krankenhäusern angespannt. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir in Bremen die Maßnahmen anpassen und verschärfen. Dabei bleiben wir unserem Warnstufensystem treu, passen die Schwellenwerte für die jeweiligen Stufen jedoch an.“
Die Änderungen in der Verordnung im Überblick:
- Anpassung der Schwellenwerte für die Warnstufen 0 bis 3 wie angehängt dargestellt
- 2G-Konzept in Warnstufe 2
- 2G+-Konzept in Warnstufe 3
- Genehmigungspflicht für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitig anwesenden Personen und Anwendung des 2G-Konzepts (In Warnstufe 3: 2G+-Konzept)
- Testung in Schulen drei Mal pro Woche
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: „Die Entscheidung, welche Warnstufe in Bremen oder Bremerhaven gilt, wird weiterhin vom Senat oder dem Magistrat in Bremerhaven getroffen. Dabei bleibt der Leitindikator die Hospitalisierungsinzidenz, die wir in Bremen berechnen. In die Berechnung werden künftig auf kommunaler Ebene alle Neuaufnahmen in Bezug auf eine Corona-Erkrankung aufgenommen. Allerdings wird in die Beurteilung der Lage natürlich auch die Inzidenz der Neuinfektionen und die Auslastung der Intensivstationen einbezogen. Damit haben wir einen umfassenden Blick auf die Zahl der Infizierten, auf die schweren Krankheitsverläufe und die Auslastung der Kliniken.“
Übersicht über die Warnstufen
- Warnstufe 0: Hospitalisierungsinzidenz 0 – 1,5
– Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel
-Maske und Abstand empfohlen - Warnstufe 1: Hospitalisierungsinzidenz 1,5 – 3
– Maskenpflicht im ÖPNV und im Einzelhandel
– 3G-Konzept in Innenräumen
– Maske und Abstand empfohlen - Warnstufe 2: Hospitalisierungsinzidenz 3 – 6
– Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel und in allen weiteren Innenräumen
– 2G-Konzept in Innenräumen
– Abstand in Innenräumen mind. 1,5 Meter - Warnstufe 3: Hospitalisierungsinzidenz größer 6
– Maskenpflicht im ÖPNV, im Einzelhandel und in allen weiteren Innenräumen
– 2G+-Konzept in Innenräumen
– Abstand in Innenräumen mind. 1,5 Meter
Allgemeinverfügung für den Weihnachtsmarkt
Die Regelungen für den Weihnachtsmarkt in Bremen sind nicht Bestandteil der neugefassten Corona-Verordnung. Sie sind in einer Allgemeinverfügung festlegt, zu der es noch eine separate Information der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa geben wird.