Zur Bundestagswahl am kommenden Sonntag, dem 26. September 2021, gibt es die Möglichkeit, in einem der 75 Wahllokalen in Bremerhaven zu wählen. In den Wahllokalen werden alle erforderlichen Corona-Schutzmaßnahmen getroffen (Spuckschutzwände, Handdesinfektion, Lüften, Masken, Abstand, möglichst eigenen Stift mitbringen etc.), um eine sichere Stimmabgabe zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang sei auf den Paragrafen 7a der Zweiten (bremischen) Verordnung zur Änderung der Achtundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. September 2021 hingewiesen, in dem geregelt ist, dass auch im Wahlgebäude „von allen Personen eine medizinische Maske“ getragen werden muss.
Bis zum Wahltag ist es noch möglich seine/ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis Freitag, 24. September 2021 18 Uhr gestellt sein. Aufgrund des kurzen verbleibenden Zeitfensters bis zum Wahltag wird empfohlen, den Antrag persönlich bei einer der beiden Ausgabestellen zu stellen.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im ehemaligen Bürgerbüro Mitte, Hanse-Carré (Mo.- Do. 9- 13 und 14-17 Uhr, diesen Freitag bis 18 Uhr) und im Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5 (Mo.- Do. 8 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr, diesen Freitag bis 18 Uhr) beantragt und abgeholt werden.
Bis Anfang der 38. Kalenderwoche haben in Bremerhaven bereits über 18.000 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen erhalten. Das sind bereits jetzt deutlich mehr als bei der Bundestagswahl 2017 insgesamt. Vor vier Jahren hatten „nur“ 9838 Wahlberechtigte in Bremerhaven per Briefwahl ihre Stimmen abgegeben.
Im Vergleich zu vorherigen Wahlen gibt es Veränderungen in folgenden Wahllokalen:
- Im Ortsteil Schierholz wird in der Kindertagesstätte Spadener Straße statt 2 nur 1 Wahllokal eingerichtet. Dafür wird ein zusätzliches Wahllokal bei den Elbe-Weser-Werkstätten im Wäsche-Service-Center eingerichtet.
- Die beiden Wahllokale im Schulzentrum Geschwister Scholl ziehen um in den Neubau Pestalozzistraße/Justus-Lion-Weg.
- Ein Wahlbezirk (212/03) wird von der Allmersschule zurück in das Gemeindehaus der Marienkirche, An der Mühle, verlegt. Der Wahlbezirk 212/06 verbleibt in der Allmersschule.
Allgemeine Hinweise:
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten haben sollten. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, also bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, dem 26. September 2021, 15:00 Uhr möglich. Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann auch direkt im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens am Wahltag, dem 26. September 2021, bis 18:00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 23. September 2021, abgeschickt werden. Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Eingangs.