Im Laufe des Mittwochvormittags (22.09.2021) stellten Beamte des Polizeikommissariats Geestland gleich mehrere Fahrzeugführer fest, die Verkehrsstraftaten begingen. Gegen 10:00 Uhr wurde an der Anschlussstelle Bremerhaven-Zentrum ein 29-jähriger Bremerhavener mit einem Kleintransporter samt Anhänger kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Bremerhavener nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besaß. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, der Anhänger musste vor Ort abgestellt werden. Gegen 10:15 Uhr wurde in Geestland, OT Neuenwalde, ein 32-jähriger Geestländer mit seinem PKW samt Anhänger kontrolliert. Auch er konnte nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen und muss nun mit einem Strafverfahren rechnen. Der Anhänger musste ebenfalls vor Ort abgestellt werden.
Gegen 12:00 Uhr wurde dann ein rumänischer Kleintransporter samt Anhänger kontrolliert. Am Anhänger waren niederländische Überführungskennzeichen angebracht. Der Fahrzeugführer, ein 33-jähriger Rumäne, war lediglich im Besitz einer ungarischen Fahrerlaubnis der Klasse B. Das Führen des Gespanns mit den niederländischen Überführungskennzeichen war ebenfalls unzulässig, da die Fahrt in Geestland und nicht in den Niederlanden gestartet war. Des Weiteren war die Versicherungspolice, welche nur für eine Überführung galt, bereits seit Anfang August abgelaufen. Es stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer den Anhänger im Auftrag eines Freundes abholen und in die Ukraine bringen sollte, welcher den Anhänger bereits im Juni käuflich erworben hatte. Da der Fahrzeugführer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die niederländischen Kennzeichen wurden sichergestellt, der Anhänger musste vor Ort abgestellt werden.